Grenzgänger
Wenn Sie in einem EU-Land arbeiten und in einem anderen leben und täglich - oder zumindest einmal wöchentlich - dorthin zurückkehren, gelten Sie im EU-Recht als Grenzgänger.
Informieren Sie sich darüber,
- welche Auswirkungen das Arbeiten in einem EU-Land und das Leben in einem anderen auf Ihre Sozialversicherung hat in Bezug auf:
- wo Sie während Ihres Aufenthalts im Ausland steuerpflichtig sind
Siehe auch:
Ihr Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land
Umtausch und Anerkennung von Führerscheinen in der EU
Die Gesetze welches Landes sind anwendbar?
Im Alltag gelten für Sie die Gesetze beider Länder.
Die Gesetze des Landes, in dem Sie arbeiten, gelten in Bezug auf
- Ihre Beschäftigung und Einkommensteuern
- den Großteil der Sozialversicherungsansprüche
Die Gesetze des Landes, in dem Sie leben, gelten in Bezug auf
- Vermögenssteuern und die meisten anderen Steuern
- Aufenthaltsangelegenheiten
Fallbeispiel
Passen Sie auf, dass Sie keine Nachteile erleiden, wenn Sie in einem anderen Land gearbeitet haben
Evelien aus den Niederlanden arbeitet zehn Jahre lang als Grenzgängerin in Deutschland. In dieser Zeit zahlt sie in Deutschland in einen privaten Rentenfonds ein und erhält dafür eine staatliche Förderung der deutschen Behörden.
Als sie in den Ruhestand geht, fordern die deutschen Behörden die Rückzahlung der im Laufe der vergangenen zehn Jahre ausgezahlten Förderungen, weil Evelien in Deutschland keine Steuern mehr bezahle. Doch nach dem Ende von Eveliens beruflicher Tätigkeit in Deutschland muss sie in ihrem Aufenthaltsland, den Niederlanden, Steuern bezahlen.
Evelien wendet sich in dieser Angelegenheit an die deutschen Gerichte, die entscheiden, dass sie als Grenzgängerin Anspruch auf die Förderung hat, die als Ergänzungsleistung gilt. Evelien braucht die Förderung nicht zurückzuzahlen.
Wenn Ihnen in Ihrem Beschäftigungsland eine Ergänzungsleistung verweigert wird, die andere Arbeitnehmer erhalten, können Sie sich an einen Berater für den europäischen Arbeitsmarkt oder unsere Informations- und Unterstützungsdienste wenden.
Fallbeispiel
Leistungen, auf die Sie in Ihrem Beschäftigungsland Anspruch haben
Rosita lebt mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in Italien, arbeitet jedoch in Frankreich. Rosita stellt einen Antrag auf vergünstigte Bahnfahrkarten für kinderreiche Familien. Dieser wird jedoch abgelehnt, weil weder sie selbst noch ihre Kinder in Frankreich leben.
Rosita sollte jedoch auf ihrem Recht beharren und sich erforderlichenfalls an die verschiedenen Unterstützungsdienste der EU wenden. Alle Arbeitnehmer in der EU mit großen Familien (in vielen Ländern drei Kinder oder mehr) haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf vergünstigte Bahnfahrkarten, vorausgesetzt, solche Vergünstigungen werden Staatsangehörigen des jeweiligen Landes angeboten.
Bankkonten für Lohn- und Gehaltszahlungen
Möglicherweise verlangt Ihr Arbeitgeber zur Auszahlung Ihres Lohns oder Gehalts die Eröffnung eines Bankkontos im Beschäftigungsland.
- Im Euroraum - Ihr Bankkonto in Ihrem Heimatland reicht in der Regel aus. Ihr Arbeitgeber kann
Sie nicht zur Eröffnung eines neuen Bankkontos zwingen, sofern sich sowohl Ihr Wohnsitz-
als auch Ihr Beschäftigungsland im Euroraum befinden.
Damit Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt ohne zusätzliche Kosten überweisen kann, benötigt er lediglich die IBAN- und die BIC-Nummer Ihres vorhandenen Bankkontos. Banken dürfen für internationale Überweisungen in Euro keine höheren Gebühren verlangen als für Überweisungen innerhalb des Landes.
- Wenn Ihr Wohnsitz- oder Beschäftigungsland außerhalb des Euroraums liegt, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen die Eröffnung eines inländischen Bankkontos verlangen, wenn er nachweisen kann, dass die Überweisung Ihres Gehalts ins Ausland höhere Kosten verursacht.