Wahlen, Petitionen und Konsultationen

Wahlen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben und in einem anderen EU-Land leben, haben Sie das Recht, dort bei den Kommunal- und Europawahlen wählen zu gehen und zu kandidieren. Für Sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für Staatsangehörige des betreffenden EU-Landes.

Ob Sie aus dem Ausland an Wahlen teilnehmen dürfen, hängt von den Vorschriften Ihres Landes ab.

Petitionen und Konsultationen

Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen in der EU können sich in den Rechtsetzungsprozess der EU einbringen, indem sie an öffentlichen Konsultationen teilnehmen. Sie können auch die Europäische Kommission auffordern, eine neue Rechtsvorschrift vorzuschlagen, oder mit einer Petition das Europäische Parlament ersuchen, auf ein bestimmtes Thema aufmerksam zu machen oder einen Standpunkt dazu einzunehmen.

Zuletzt überprüft: 21/06/2024
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