Arbeitszeit, Urlaub, Abwesenheiten
Als Arbeitgeber müssen Sie die EU-Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten, Ruhepausen und Nachtarbeit kennen. Ausnahmen von einigen Arbeitszeitvorschriften sind möglich, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist.
Neben dem Anspruch auf Jahresurlaub sieht das EU-Recht zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auch Mindestvorschriften für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub (sogenannter Urlaub aus familiären Gründen) vor. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen sowie das Recht auf Arbeitsfreistellung bei höherer Gewalt.
Zuletzt überprüft: 10/01/2024