Wenn Sie auf unseren Webseiten keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben – auch nicht in den häufig gestellten Fragen oder in unserem Leitfaden „Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit“ – bestehen noch weitere Möglichkeiten, wie Sie Hilfe erhalten können.
Erster Schritt: suchen Sie in Ihrem Land nach einer Lösung
- Zunächst sollten Sie sich mit dem Sozialversicherungsträger an dem Ort, an dem Sie arbeiten, leben oder sich aufhalten, in Verbindung setzen. Bedenken Sie, dass Ihre tatsächlichen Ansprüche von den Sozialversicherungsvorschriften des für Ihren Fall zuständigen Landes abhängen. Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen
- Wenn Sie einen in Ihrem Fall ergangenen Beschluss für falsch halten, können Sie die nach den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie können sich also vor den zuständigen Behörden und Gerichten darauf berufen.
- Die Gerichtsverfahren sind von Land zu Land verschieden geregelt. Normalerweise müssen Sie alle Einspruchsmöglichkeiten vor den Sozialversicherungsträgern ausgeschöpft haben, bevor Sie Ihren Fall vor Gericht bringen können. Wir empfehlen Ihnen, zunächst mit einem Rechtsberater Ihr weiteres Vorgehen sowie Ihre Erfolgsaussichten zu besprechen.
Auskünfte und Problemlösungen auf EU-Websites
- Allgemeine Auskünfte erhalten Sie über Europe Direct.
- Probleme mit einer nationalen Verwaltung können Sie über Solvit lösen.
- Sie benötigen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, kostenlose Rechtsberatung? Richten Sie Ihre Anfrage an den Beratungsdienst von „Ihr Europa“.
Wenn die Rechtsvorschriften oder die Verwaltungspraxis eines Landes Ihrer Ansicht nach im Widerspruch zu den EU-Vorschriften steht, können Sie eine Beschwerde an die Europäische Kommission richten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen.