🔶 Sozialversicherung 🔶 Pollert: Beitragsbemessungsgrenze nicht außerordentlich anheben, sonst steigen in Hessen die Arbeitskosten um 2 Milliarden. Steuerausfälle für Land und Kommunen von 230 Millionen Euro . "Die galoppierenden Kosten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können nur durch Strukturreformen kuriert werden, nicht durch eine massive Beitragserhöhung durch die Hintertür. Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wie sie aus den Reihen von SPD und Bündnis90/Die Grünen gefordert wird, würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit um jährlich rund 23 Milliarden Euro und hessenweit um gut 2 Milliarden Euro belasten – und wäre doch nur ein weiteres Strohfeuer. Sie muss deshalb unterbleiben", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände VhU. „Aber auch Land und Kommunen in Hessen kämen die aus einer außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze resultierenden Steuerausfälle von gut 230 Millionen Euro pro Jahr teuer zu stehen. Dem Land Hessen entgingen 172 Millionen Euro, den hessischen Kommunen 61 Millionen Euro, weil höhere Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind“, so Pollert. „Diese Zusatzlasten für Hessen wären eine weitere Hypothek für unseren Standort in einer schon jetzt immer schwierigeren wirtschaftlichen Lage. Statt immer weiter an der Abgabenschraube zu drehen, brauchen wir das Gegenteil, nämlich Entlastungen von Kosten und Bürokratie. Hierfür bitte ich die Landesregierung und Politiker aus Hessen um Unterstützung. Um die Ausgaben in den Griff zu kriegen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf unter 40 Prozent zu begrenzen, braucht es jetzt endlich Strukturreformen vor allem in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Vorschläge hierzu haben wir gemacht“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer. 🔷🔷 Zum Hintergrund, IW-Studie und Positionspapier der VhU ➡️ https://bit.ly/3ZUT0tv #Sozialversicherung #Beitragsbemessung #Arbeitskosten #Reformen #Hessen #VhU
Beitrag von Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände VhU
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Die galoppierenden Kosten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können nur durch Strukturreformen kuriert werden, nicht durch eine massive Beitragserhöhung durch die Hintertür. Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wie sie aus den Reihen von SPD und Bündnis90/Die Grünen gefordert wird, würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit um jährlich rund 23 Milliarden Euro und hessenweit um gut 2 Milliarden Euro belasten – und wäre doch nur ein weiteres Strohfeuer.
🔶 Sozialversicherung 🔶 Pollert: Beitragsbemessungsgrenze nicht außerordentlich anheben, sonst steigen in Hessen die Arbeitskosten um 2 Milliarden. Steuerausfälle für Land und Kommunen von 230 Millionen Euro . "Die galoppierenden Kosten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können nur durch Strukturreformen kuriert werden, nicht durch eine massive Beitragserhöhung durch die Hintertür. Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wie sie aus den Reihen von SPD und Bündnis90/Die Grünen gefordert wird, würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit um jährlich rund 23 Milliarden Euro und hessenweit um gut 2 Milliarden Euro belasten – und wäre doch nur ein weiteres Strohfeuer. Sie muss deshalb unterbleiben", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände VhU. „Aber auch Land und Kommunen in Hessen kämen die aus einer außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze resultierenden Steuerausfälle von gut 230 Millionen Euro pro Jahr teuer zu stehen. Dem Land Hessen entgingen 172 Millionen Euro, den hessischen Kommunen 61 Millionen Euro, weil höhere Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind“, so Pollert. „Diese Zusatzlasten für Hessen wären eine weitere Hypothek für unseren Standort in einer schon jetzt immer schwierigeren wirtschaftlichen Lage. Statt immer weiter an der Abgabenschraube zu drehen, brauchen wir das Gegenteil, nämlich Entlastungen von Kosten und Bürokratie. Hierfür bitte ich die Landesregierung und Politiker aus Hessen um Unterstützung. Um die Ausgaben in den Griff zu kriegen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf unter 40 Prozent zu begrenzen, braucht es jetzt endlich Strukturreformen vor allem in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Vorschläge hierzu haben wir gemacht“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer. 🔷🔷 Zum Hintergrund, IW-Studie und Positionspapier der VhU ➡️ https://bit.ly/3ZUT0tv #Sozialversicherung #Beitragsbemessung #Arbeitskosten #Reformen #Hessen #VhU
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Sozialversicherungen reformieren – nicht für die Sanierung des Haushalts zweckentfremden! Die Ampelkoalition belastet die Sozialversicherungen massiv. Statt echte ausgabesenkende Reformen anzugehen, verschiebt sie Kosten aus dem Bundeshaushalt in die Sozialversicherungen. Das belastet Beschäftigte und Arbeitgeber. Bis 2027 werden mehr als 16 Milliarden Euro aus den Sozialversicherungen entzogen. Das Ergebnis: Höhere Beiträge, die die Lohnzusatzkosten in die Höhe treiben. Die Beschäftigen erhalten weniger Netto vom Brutto – und der Standort leidet. Die Politik hat die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialversicherungen längst aufgegeben – wir rasen ungebremst auf die 50 Prozent zu. Das wirkt wie eine Strafabgabe auf Arbeiten in Deutschland. Deutschland schwächt sich damit selbst. Beispielsweise wird der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung gekürzt, während gleichzeitig das teure Rentenpaket II verabschiedet wird. Auch in der Pflegeversicherung fehlen plötzlich Milliarden, weil der Staat den Pflegevorsorgefonds schwächt. Hinzu kommen finanzielle Lasten für die Arbeitslosenversicherung, die eigentlich vom Staat getragen werden müssten. Beitragsmittel werden in den Haushalt umgebucht. 👉 Was wir fordern: Schluss mit der Zweckentfremdung von Beiträgen! Die Politik muss langfristige Lösungen liefern, die die Sozialversicherungen stärken und die Belastungen der Arbeitnehmer und Betriebe in einem realistischen Rahmen halten. #Sozialversicherung #Bundeshaushalt #Pflegeversicherung #Rentenversicherung #Arbeitslosenversicherung Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V., Arbeitgeberverband Gesamtmetall, Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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🗣️ »Der Sozialverband Deutschland hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Sozialabgaben von Gutverdienern im kommenden Jahr deutlich steigen zu lassen. "Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ist ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen", sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Michaela Engelmeier, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). "Denn höhere Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten, dass höhere Einkommen stärker an der Finanzierung beteiligt werden, um die Lasten gerechter zu verteilen und untere und mittlere Einkommen zu entlasten."« 👇 Artikel bei der Sächsischen Zeitung: https://lnkd.in/ekcr-H-w #Beitragsbemessungsgrenze #Sozialversicherung #Krankenversicherung #Rentenversicherung
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Ausblick: Sozialversicherungsbeitrag könnte auf fast 50 Prozent steigen Die Sozialabgabenlast könnte für die Bundesbürger in den kommenden zehn Jahren kräftig steigen. Wird nicht gegengesteuert, droht bis 2035 ein Anstieg des Gesamtbeitrags der Sozialversicherung um 7,5 Prozentpunkte auf 48,6 Prozent. Durch eine stärkere Steuerfinanzierung und eine an den Einnahmen orientierten Ausgabenkontrolle in der GKV ließe sich dieser Anstieg dämpfen. Das geht aus einer szenarienbasierten Projektion der Beitragssatzentwicklung für alle Zweige der Sozialversicherung, also gesetzlicher Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, bis zum Jahr 2035 hervor. Dafür modellierten IGES-Experten den Einfluss der wichtigsten beitragsrelevanten Einflussfaktoren wie etwa Bevölkerungs-, Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Jüngste von der Bundesregierung beschlossene Reformen bei der Rente und der Krankenhausversorgung wurden mit einberechnet. Die Kurzstudie entstand für die DAK-Gesundheit. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz steigt der Projektion zufolge ab dem Jahr 2024 weiter an. In den Jahren 2025 und 2026 sind dabei vor allem erwartete Beitragssatzanstiege in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV und SPV) relevant, wie ein Basisszenario zeigt. Dabei gingen die IGES-Wissenschaftler von mittleren Ausprägungen der untersuchten Einflussfaktoren aus, die auf die Beitragshöhe wirken. Ab dem Jahr 2028 drohen den Berechnungen zufolge in allen vier Zweigen der Sozialversicherung weitere Beitragssatzanstiege, die im Jahr 2035 zu einer Gesamthöhe des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes von 48,6 Prozent führen. Maßnahmen einer derzeit hypothetischen, stärkeren Steuerfinanzierung in der GKV und SPV könnten diesen Anstieg dämpfen. In der Projektion erfolgte dies auf Vorschlag der DAK-Gesundheit rechnerisch durch eine Finanzierung der Deckungslücke bei Bürgergeldbeziehern in der GKV - nach IGES-Berechnungen ein Betrag von rund neun Milliarden Euro -, durch eine Dynamisierung des Bundeszuschusses in der GKV gemäß der Lohnentwicklung sowie durch eine Steuerfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge von Pflegepersonen und Ausbildungskosten in der SPV, was sich auf rund vier Milliarden Euro belaufen würde. Dadurch könnte sich der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz im Jahr 2035 um knapp 1,0 Prozentpunkte verringern und läge dann bei 47,7 Prozent. Einen Effekt auf die Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags hätte eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik in der GKV, bei der sich die GKV-Ausgaben künftig an der durchschnittlichen Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen orientieren. Käme dies zu der ausgeweiteten Steuerfinanzierung hinzu, fiele der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz im Jahr 2035 mit 45,5 Prozent um weitere 0,4 Prozentpunkte geringer aus. https://lnkd.in/dX_tB-TP #Sozialversicherung #Beiträge #DAK #IGES
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Bereits seit Jahren nutzt die Ampel die Sozialversicherungen, um die Defizite ihrer fehlerhaften Haushaltspolitik zu übertünchen. Auch im aktuellen Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 kürzt die Ampel Zuschüsse, etwa 2 Milliarden Euro an die Rentenversicherung, oder verschiebt Kosten gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in die Kassen der Sozialversicherungen. Selbst in der Sache richtige Vorstöße, wie etwa Anreize zum längeren Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus, setzt die Ampel falsch auf. Mit der Rentenaufschubprämie entzieht sie den Sozialkassen die Mittel, da die Prämien über die Rentenversicherung getragen werden sollen. Die Union hingegen hat mit der Aktiv-Rente ein Konzept entwickelt, das die Sozialversicherungen schont und zusätzliche Anreize über steuerfreies Erwerbseinkommen schafft. Die zunehmend einseitige Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler fügt sich in das Bild der Ampel-Politik der vergangenen Jahre. hat Die Ampel-Koalition hat die die Sozialkassen schon jetzt mit mehr als 10 Milliarden Euro belastet, indem sie die Rücklagen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro aufgelöst, die Zuschüsse zur Rentenversicherung in Höhe von 4,8 Milliarden Euro gekürzt und ebenso die Zahlungen von 4 Milliarden Euro an den Pflegevorsorgefonds bis 2027 ausgesetzt hat. Diese Politik lässt die Beiträge nur noch schneller steigen. Solides Haushalten bedeutet auch, die Finanzen der Sozialsysteme zu stabilisieren und nicht, wie die Ampel-Regierung, zu einer kurzfristigen Konsolidierung zu missbrauchen. Zu diesem Thema habe ich mich heute unter anderem in der WirtschaftsWoche geäußert: https://lnkd.in/dmF6QgJc #Haushalt #Defizite #Ampeltricks #Plünderung #Sozialversicherungen CDU Deutschlands I CDU/CSU-Bundestagsfraktion | CDU in Niedersachsen
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🚨 Durch geplante Einsparungen im Bundeshaushalt 2025 drohen den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern in Deutschland höhere Beiträge. 💼🔝 Carola Reimann (AOK) und Steffen Kampeter (BDA) kritisieren, dass die Regierung Haushaltsprobleme auf Kosten der Beitragszahler löst. 📉 Rentenversicherung: Kürzungen um 2 Milliarden Euro bis 2027 führen zu einem Beitragssatzanstieg. 📈 Das Rentenpaket II, das eine Stabilisierung des Rentenniveaus vorsieht, wird durch die Kürzungen weiter belastet. Krankenversicherung: Trotz steigender Kosten sinken die Zuschüsse. 📉 🚑 Der Zuschuss an den Gesundheitsfonds wird um 150 Millionen Euro gekürzt, was steigende Zusatzbeiträge unvermeidlich macht. Pflegeversicherung: Einschnitte im Pflegevorsorgefonds werden die Beitragszahler ebenfalls belasten. 🏥 Die Finanzierung ist defizitär, und immer mehr Leistungen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Arbeitslosenversicherung: Kosten für Weiterbildung und Rehabilitation sollen ab 2025 von Beitragszahlern getragen werden. 📉 Dies setzt Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter unter Druck, da die Sozialbeiträge ohnehin schon stark steigen. Diese Maßnahmen belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich. Was denken Sie? Ist das der richtige Weg? 🤔💬 #Bundeshaushalt #Sozialversicherung #Deutschland #Rentenversicherung #Krankenversicherung #Pflegeversicherung #Arbeitslosenversicherung
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Ab 2025 gelten in der Sozialversicherung angepasste Rechengrößen, die unter Umständen die Versicherungspflicht einzelner Arbeitnehmer betreffen können. Erstmals werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit vereinheitlicht. Details und alle Änderungen erklären wir in unserem aktuellen Blogbeitrag.
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
https://www.akanthus-wpg.de
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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich steigen. Dies ist auf die gestiegenen Löhne und Gehälter zurückzuführen. Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen bereits beschlossen. 🔹Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512,50 Euro pro Monat (2024: 62.100 Euro jährlich / 5.175 Euro monatlich). 🔹Versicherungspflichtgrenze: Die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird auf 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich angehoben (2024: 69.300 Euro jährlich / 5.775 Euro monatlich). Wer über diesem Betrag verdient, kann sich privat versichern. 🔹Rentenversicherung: Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro monatlich (2024: 7.450 Euro in den neuen Bundesländern / 7.550 Euro in den alten Bundesländern). Die Bundesregierung hat die Verordnung vorgelegt; nach Zustimmung des Bundesrats tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft. (Quelle: Bundesregierung / STB Web) #deutschland #Sozialversicherung #Krankenversicherung #Rentenversicherung #Steuerrecht #Sozialrecht #finanzen
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Die Sozialabgaben sollen steigen! Was Arbeitsminister Heil will? Rauf mit den Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen 2025! Beispiel Krankenversicherung: Aktuell liegt die Grenze, bis zu der Beiträge an die KV geleistet werden müssen, bei 5.175 Euro Monatsbrutto. Bald soll diese Grenze auf 5.512,50 Euro steigen. Was das alles bedeutet, sage ich heute im Handelsblatt: Für viele Menschen wäre das eine Steuererhöhung durch die Hintertür! Und ich stelle klar, was ich unfair finde: Um den Abbau der kalten Progression muss immer politisch gerungen werden, während die Anpassungen bei den Sozialversicherungen immer selbstverständlich sind. Mein Appell: Automatische Regelungen darf es nicht nur bei der Be-lastung (in diesem Fall durch das Arbeitsministerium, SPD) geben, sondern auch bei der Ent-lastung (Finanzministerium, FDP). Die SPD-FDP-Grüne-Koalition darf die Steuer- und Sozialpolitik nicht isoliert betrachten, sondern muss sie zusammendenken! Wir brauchen eine Gesamtschau, damit Entlastungen auf der einen Seite nicht durch Belastungen auf der anderen Seite aufgefressen werden. Kurz und knapp: endlich mal eine Politik aus einem Guss! #bunddersteuerzahler #bdst #beitragsbemessungsgrenzen #sozialversicherungen #sozialabgaben #sozialpolitik #steuerpolitik #ampel #belastung #entlastung #kalteprogression
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Die Steuer- und Abgabenhölle hat die Wirtschaft bereits abgewürgt, nun ist Deutschland zum Sanierungsfall geworden. Es geht auch anders. Beispiel Schweiz: - viel niedrigere Steuern und Abgaben (Einkommenssteuer, Unternehmenssteuer, MWSt, Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, usw) - viel innovativer (siehe Patente, Start ups, Digitalisierung) - viel höhere Produktivität (ca. doppelt hohe Wertschöpfung pro Kopf bzw. pro Stunde) - bessere Infrastruktur (Bahn, Straße, Krankenhäuser, Schulen usw) - bessere Bildung (siehe PISA- u. IGLU-Studien sowie Studienabbrecher) - viel niedrigere Verschuldung, geringere Inflation, höhere Zahlungsmoral, Bonität und Reputation - viel höhere Agilität, Effizienz, Effektivität - niedrigere Kriminalität und Korruption - gut funktionierender Staat - hohe Zuverlässigkeit
Die Sozialabgaben sollen steigen! Was Arbeitsminister Heil will? Rauf mit den Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen 2025! Beispiel Krankenversicherung: Aktuell liegt die Grenze, bis zu der Beiträge an die KV geleistet werden müssen, bei 5.175 Euro Monatsbrutto. Bald soll diese Grenze auf 5.512,50 Euro steigen. Was das alles bedeutet, sage ich heute im Handelsblatt: Für viele Menschen wäre das eine Steuererhöhung durch die Hintertür! Und ich stelle klar, was ich unfair finde: Um den Abbau der kalten Progression muss immer politisch gerungen werden, während die Anpassungen bei den Sozialversicherungen immer selbstverständlich sind. Mein Appell: Automatische Regelungen darf es nicht nur bei der Be-lastung (in diesem Fall durch das Arbeitsministerium, SPD) geben, sondern auch bei der Ent-lastung (Finanzministerium, FDP). Die SPD-FDP-Grüne-Koalition darf die Steuer- und Sozialpolitik nicht isoliert betrachten, sondern muss sie zusammendenken! Wir brauchen eine Gesamtschau, damit Entlastungen auf der einen Seite nicht durch Belastungen auf der anderen Seite aufgefressen werden. Kurz und knapp: endlich mal eine Politik aus einem Guss! #bunddersteuerzahler #bdst #beitragsbemessungsgrenzen #sozialversicherungen #sozialabgaben #sozialpolitik #steuerpolitik #ampel #belastung #entlastung #kalteprogression
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