Frieden, Sicherheit, Geborgenheit und Freiheit – diese Worte tragen eine universelle Sehnsucht in sich. Wir alle streben danach, sie zu erfahren und zu besitzen. Doch leider ist es ein Privileg, das nicht allen Menschen zuteilwird – so wie den Uiguren. Seit etwa 2017 sind Berichte über massenhafte Einweisungen in Umerziehungslager aus der Region Xinjiang ins Ausland gedrungen. In dieser Zeit hat sich Chinas Umgang mit den dort lebenden Uiguren zu einem anhaltenden Thema entwickelt. Die chinesische Regierung behandelt diese überwiegend muslimische, turksprachige Ethnie auf eine Weise, die zunehmend die Wahrnehmung Chinas in der westlichen Welt beeinflusst. Die chinesische Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen als Maßnahme zur Deradikalisierung einer von außen beeinflussten und zu Terrorakten angestachelten Minderheit. Gleichzeitig wird es als wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahme zur Armutsbeseitigung dargestellt. Im Westen werden jedoch schwere Vorwürfe erhoben: Ein kultureller Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wissenschaftler:innen und Menschenrechtsaktivist:innen diskutieren diese Anschuldigungen. Einige Parlamente im Ausland haben sie sogar übernommen. Die Vorwürfe beziehen sich nicht nur auf die berüchtigten Umerziehungslager, in denen sexueller Missbrauch, Massenvergewaltigungen und systematische Folter stattfinden sollen. Es geht auch um Zwangsarbeit, Zwangssterilisation zur Geburtenbegrenzung sowie Einschränkungen der Religionsfreiheit und andere Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Ethnien. Heute leben Lt. chinesischer Regierung 12, 8 und uigurischen Quellen über 20 Millionen Uiguren in Ostturkistan (Xinjiang/Singkian). Es ist von großer Bedeutung, diesen Menschen mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Gleichzeitig sollten wir unsere Demokratie wertschätzen, denn nur 7,8 % der Weltbevölkerung leben in einer vollständigen Demokratie. Es war eine Ehre, auf Einladung von Asgar Can, Träger des Bayerischen Verfassungsordens und Vertreter des Uigurischen Weltkongresses (WUC) in Europa, zum Fastenbrechen eingeladen zu sein. Möge diese Begegnung dazu beitragen, das Bewusstsein für die Situation der Uiguren zu schärfen und unsere Demokratie zu stärken. #demokratie #uiguren
Beitrag von Erkan I.
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Apartheid als „offenes Feld“? Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Gaza etwas in den Hintergrund gerückt ist eine weitere völker(straf)rechtlich brisante Frage, die zahlreiche Experten und Organisationen im Nahen Osten stellen: Handelt es sich bei der (Lebens-)Situation der nicht-israelischen Anwohner im Westjordanland um ein Apartheidregime? Prof. Dr. Kai Ambos geht dieser Frage in seinem kürzlich erschienenen Buch nach (https://lnkd.in/ewrHZFZK). Auf Anfrage der ZfIStW habe ich das Werk besprochen (ZfIStW 2024, 226-235). Apartheid meint einerseits eine historische Periode der staatlich organisierten Rassentrennung der „weißen“ gegenüber der „schwarzen“ Bevölkerung in Südafrika und Südwestafrika. Beim Rechtsbegriff muss zwischen dem völkerrechtlichen Verbot und dem völkerstrafrechtlichen Verbrechen unterschieden werden. Das Verbot geht auf Art. 3 des Antidiskriminierungsabkommens von 1965, die Definition des Verbrechens auf Art. II der Anti-Apartheitskonvention zurück. Der Katalog in Art. II der Konvention enthält eine Vielzahl konkreter diskriminierender und segregierender Apartheid-Tathandlungen, die Unterformen der „unmenschlichen Handlungen“ darstellen. Das Verbot der Apartheid ist ius cogens, wohingegen das Verbrechen der Apartheid nicht einmal als gesichertes Völkergewohnheitsrecht angesehen werden kann. Kodifiziert wurde der Verbrechenstatbestand in Art. 7 Abs. 1 lit. j, Abs. 2 lit. h IStGH-Statut sowie § 7 Abs. 5 VStGB. Vereinfacht ausgedrückt fordert der Verbrechenstatbestand drei Merkmale: Die (1.) Vornahme von unmenschlichen Handlungen, die denen des Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut ähnlich sind, die (2.) Existenz eines institutionalisierten Regimes der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere rassische Gruppe oder Gruppen sowie die (3.) spezifische Absicht der Aufrechterhaltung des Regimes. Die behandelte Frage „Apartheid in Palästina?“ und der sie umrahmende Konflikt ist eines der heißesten Eisen der Weltpolitik. Vieles wird im Buch von Ambos aufgeklärt; die Antworten, die nur Gerichte aufbereiten können (z.B. der individuelle Nachweis der spezifischen Absicht), bleiben zu Recht offen. Insgesamt leistet das Werk eine Sensibilisierung für die Parallelen und Unterschiede in den Ausformungen von institutionalisierten Menschenrechtsverletzungen an verschiedenen Orten der Welt. In meiner Besprechung greife ich zudem weitere völkerrechtliche und völkerstrafrechtliche Themen auf, so u.a. die Frage nach der Erweiterbarkeit von „historischen Tatbeständen“ auf neue Anwendungsfälle, die (Grenzen der) Dehnbarkeit von Tatbestandsmerkmalen (konkret: „rassische Gruppe“) sowie die intrikaten Probleme des Nachweises spezifischer Absichten im Rahmen von Makrokriminalität. https://lnkd.in/ezPeRWC3
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https://lnkd.in/dX7WT5RH Denn wenn sich die Ideologie über den Humanismus erhebt, dann führt sie unweigerlich zu Zerstörung und Krieg. Ein Krieg kennt keine Gnade, er hinterlässt nicht nur direkte Opfer, sondern reißt Wunden in die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen. Ein Krieg war niemals im Interesse der Menschen. Krieg bringt Hunger, Elend und steht über jeglicher Moral. Ein Blick auf den Konflikt zwischen Israel und Iran zeigt deutlich, wie die Ideologie ein ganzes Volk in Ketten legen kann. Seit 45 Jahren hält ein Regime Millionen Menschen in einen Zustand des Mangels und der Unterdrückung – Mangel an Menschenrechten, an Frauenrechten, an Kinderrechten, an Rechten der Natur. 45 Jahre Sanktionen. 45 Jahre, in denen die iranische Bevölkerung gezwungen sind, eine Ideologie mitzutragen, mit der sie sich weder identifizieren kann, noch, dass sie sie haben will. Über 85 Millionen Menschen, die die Last einer Theokratie auf ihren Schultern tragen müssen. Das Erste, was ein solches Regime tut, das ist den Humanismus abzuschaffen. Wo Menschenrechte, Frauenrechte und Kinderrechte kriminalisiert werden, da sitzen die, die für Wissenschaft, Philosophie, Menschenrechte und Feminismus eintreten, in Gefängnissen. Ideologie dominiert. Sie duldet keine Abweichung.
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❗️Trauriger Jahrestag❗️ Am 15. August 2021 übernahmen die Taliban in Afghanistan die Macht, was drastische Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen hatte – insbesondere auf die Bildung von Mädchen und Frauen. Unter der Herrschaft der Taliban wurden schnell strenge Einschränkungen eingeführt, die Frauen und Mädchen den Zugang zu Bildung und Arbeit nahezu vollständig verwehrten. Diese Maßnahmen stellten einen massiven Rückschritt dar und hoben die Fortschritte der letzten zwei Jahrzehnte in kürzester Zeit auf. Ein symbolträchtiges Element dieser neuen Ordnung ist das #Kopftuch, das viele muslimische Frauen tragen müssen. Während es in einigen islamischen Ländern als Ausdruck von Glauben und Identität betrachtet wird, wird es unter den Taliban als Mittel der Kontrolle und Unterdrückung eingesetzt. Die Pflicht, ein Kopftuch oder eine Burka zu tragen, ist nicht nur eine religiöse Vorgabe, sondern ein Zeichen der Einschränkung der persönlichen #Freiheit und der Rechte von Frauen. In europäischen Ländern hingegen hat das Kopftuch eine vielschichtige Bedeutung. Für viele muslimische Frauen ist es eine bewusste Entscheidung und Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung. Allerdings wird es auch in Europa oft kontrovers diskutiert, insbesondere im Kontext von Integrationsdebatten und dem Spannungsfeld zwischen persönlicher Freiheit und gesellschaftlicher Anpassung. Es ist wichtig, den Kontext zu berücksichtigen, in dem das Kopftuch getragen wird, und die unterschiedlichen Bedeutungen zu verstehen, die es in verschiedenen kulturellen und politischen Umfeldern hat. Während es in Afghanistan unter den Taliban ein Symbol der Unterdrückung ist, kann es in Europa sowohl Ausdruck religiöser Freiheit als auch Anlass für Diskussionen über Gleichberechtigung und Integration sein. Die Ereignisse in Afghanistan erinnern mich daran, wie zerbrechlich die Errungenschaften der #Frauenrechte sein können und wie wichtig es ist, diese Rechte weltweit zu verteidigen – unabhängig davon, ob es sich um das Recht auf Bildung oder die Freiheit der persönlichen #Selbstbestimmung handelt.
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Islamradikalismus vs. Rechtsextremismus: Warum klare Unterscheidungen entscheidend sind Bei der Einordnung von Demonstrationen und Ausschreitungen ist es wichtig, ideologische Beweggründe und Ziele der Beteiligten genau zu verstehen und korrekt zu kategorisieren. Die Einordnung islamradikaler Demonstrationen als rechtsextrem ist unzutreffend und falsch, da beide Gruppierungen grundlegend unterschiedliche Ideologien und Ziele verfolgen. Rechtsextremismus zeichnet sich durch nationalistische, rassistische und anti-demokratische Einstellungen aus, oft verbunden mit dem Ziel, eine ethnisch homogene Nation zu fördern. Typischerweise richtet sich diese Ideologie gegen Minderheiten und Immigranten. Islamradikalismus hingegen basiert auf einer extremen Interpretation des Islams, die oft eine weltweite islamische Herrschaft anstrebt und dabei auf religiöse Vorschriften pocht. Diese Bewegung ist primär religiös motiviert und zielt auf die Errichtung eines Kalifats ab, das sich über traditionelle nationalstaatliche Grenzen hinwegsetzt. Das Missverständnis, beide Gruppen als gleichartig zu betrachten, kann zu einer fehlgeleiteten öffentlichen Wahrnehmung und Sicherheitspolitik führen. Es ist wichtig, dass Sicherheitsbehörden und Medien die Unterschiede klar herausstellen, um eine angemessene Reaktion und Präventionsstrategien zu entwickeln. Eine genaue Kategorisierung hilft dabei, die jeweiligen ideologischen Gefahren zu verstehen und effektiv zu bekämpfen. Könnten demnächst auch hartnäckige Diesel-/Benzin-Fahrer oder „in den Urlaub Flieger“ oder „Fleischesser“ als Rechtsextrem bezeichnet werden? Wer diese Narrative unterstützt und verbreitet, trägt dazu bei, dass das Vertrauen gegenüber Medien und Politik sinkt.
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Diese Woche in DIE ZEIT und auf Zeit-Online: Gewöhnlich schreibe ich über Stress, Change und Leadership. Dieses Mal analysiere ich als Psychologe das Schweigen von Politik, Medien und Feministinnen zu den Sexualverbrechen der Hamas und die traumatisierten Frauen und Mädchen. Sexualverbrechen der Hamas: Lassen die Massenvergewaltigungen in Israel die Deutschen kalt? https://lnkd.in/d34XAxM6
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Heutzutage sind immer mehr Menschen auf der ganzen Welt mit Verletzungen ihrer Grundrechte und Freiheiten konfrontiert. In einigen Ländern können die Menschen ihre Meinung nicht mehr frei äußern oder ihre Religion ausleben. Sie werden in der Öffentlichkeit unberechtigterweise diffamiert und diskreditiert, bis hin zur Anwendung von körperlicher Gewalt. In dieser Ausgabe einer Interviewreihe zum Thema Freiheit und Demokratie wird Manyan, ein Anhänger der Falun-Dafa-Bewegung, seine Geschichte erzählen. Schockierende Fakten über die physische Gewalt gegen Falun Dafa-Anhänger in China. Wir danken Manyan für die Offenheit und die wichtigen Einsichten, die er mit der Welt geteilt hat. Wir glauben, dass die Thematisierung und Offenlegung dieser Vorgehensweisen, zur Verteidigung von Freiheit und Demokratie in der ganzen Welt beitragen werden. https://lnkd.in/ebXPBSxi
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Der Traum von einer Welt ohne Ausgrenzung, ohne Rassismus, ohne religiöse, ethnische, territoriale oder wirtschaftliche Konflikte? Eine Utopie, aber wir hören nicht auf, daran zu glauben. Und gemeinsam können wir Schritte in diese Richtung unternehmen: Durch Anteilnahme und die Achtung der international geltenden Menschenrechte. Dazu gehört, dass Menschen, die Zuflucht vor Terror, Verfolgung und Krieg suchen, beim Ankommen und der Wahrung ihrer Rechte unterstützt werden. Dafür ist PRO ASYL deutschland- und europaweit im Einsatz. Denn: Menschenrechte und Menschenwürde sind Kernbestandteile unseres Zusammenlebens. Eine Gesellschaft, die diese Werte für bestimmte Gruppen in Frage stellt, verliert ihren humanitären Kompass. Die Folgen dieses Werteverlustes sehen wir in der populistischen Stimmungsmache gegenüber Flüchtlingen: Sterbenlassen auf Hoher See, gewaltsame Zurückweisungen, willkürliche Inhaftierungen – all dies ist an Europas Grenzen mittlerweile alltäglich. Wer sich so gegen die Schwächsten wendet, greift die Fundamente von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit an. Dagegen wehren wir uns und setzen uns für eine offene, faire und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte für alle gelten. Und wir sagen »Nein« zu einem Europa der Abschottung. Bist du dabei? Dann mach‘ den Menschenrechten ein #Ostergeschenk: proasyl.de/mitglied-werden
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Volk oder Nation? Wie eine Lobby-Kampagne aus dem Kaiserreich bis heute #Rassismus prägt. - Es ist wirklich verrückt: Während der Begriff Nation dazu einlädt, Menschen unterschiedlichster Herkunft unter einer Flagge zu vereinen, grenzt der Begriff „Volk" aus. Volk ist nur, wer „des Blutes deutsch" ist (ius sanguinis). Diese seltsame Sicht, die bis in das Deutsche #Kaiserreich zurückreicht, hat bis heute Auswirkungen, wenn wir über #Migration debattieren. Deutschland versteht sich da nämlich immer noch eher als Volk, während Frankreich natürlich schon immer eher die „Grande Nation“ ist. So verwundert es auch nicht, dass im Zuge des Falls der innerdeutschen Mauer die Demonstrierenden „Wir sind das Volk“ riefen. Und wenn die Nazis vom „Volkskörper“ sprachen, dann konnten sie damit perfide ihre abscheuliche #Sprache & Taten gegenüber all dem ausleben, was nicht dazu gehört. Wie kam es zu diesem „Volks“-Gedanken? Als das deutsche Reich Ende des 19. Jahrhundert gegründet wurde, traten die Nationalradikalen eine engagierte Debatte los, wie ich im Gespräch mit der #Journalistin Gilda Sahebi erfuhr. Ihnen passte es nicht, dass sich die Menschen unter dem Reichsgedanken versammeln sollten. Der Staat müsse umgekehrt unter dem Volk stehen. Und sie waren letztlich erfolgreich. Das führte dazu, dass 1913 das #Staatsbürgerschaftsrecht nach dem „ius sanguinis“ geschaffen wurde: Deutsch ist nur, wer des Blutes deutsch ist. Erst im Jahr 2000 und damit fast ein Jahrhundert später wurde dieses Prinzip wieder abgeschafft. Irre, dass diese Haltung bis heute in rechtskonservativen Kreisen nachhallt - und eine so dringende Öffnung unseres Landes für Menschen aus dem #Ausland erschwert.
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16. Sep. 2024 • Einschätzungen u.a. für den Verlag Der Tagesspiegel, Die Presse & Rheinische Post Mediengruppe (#ThomasSeibert) anlässlich des 2. Jahrestages der "Frau, Leben, Freiheit"-Bewegung in #Iran, ausgelöst durch den Tod von #MahsaJinaAmini in Polizeigewahrsam. #WomanLifeFreedom #MahsaAmini #JinaAmini #IranRevolution »„Die Proteste vom Herbst 2022 überschatten die iranische Politik nach wie vor“, sagt Ali Fathollah-Nejad, Iran-Experte und Gründungsdirektor der Berliner Denkfabrik Center for Middle East & Global Order (CMEG). [...] Seit einigen Wochen gebe es wieder mehr Proteste im Iran, sagt Fathollah-Nejad. „Die soziale Unzufriedenheit ist in allen Berufsgruppen zu beobachten“, sagte er unserer Redaktion. Als Beispiel nannte Fathollah-Nejad einen landesweiten Streik von Krankenschwestern und Krankenpflegern. Dabei gebe es Solidaritätsbekundungen von anderen Berufsgruppen: „Das bedeutet, dass dieses Bewusstsein eines kollektiven Kampfes nach wie vor präsent ist.“ [...] Eine Umfrage im Auftrag des iranischen Kulturministeriums ergab, dass mehr als 90 Prozent der Iraner unzufrieden sind. Jeder Dritte halte den Staat für „irreparabel“. Die Hauptgründe: Arbeitslosigkeit, Armut, Korruption und Regeln wie die Kopftuchpflicht. Das heißt: Chameneis Regime bereitet selbst den Boden für mögliche neue Unruhen, indem es bei den Hauptaufgaben eines Staates versagt. Das Regime habe keine Antworten auf die strukturellen Krisen, so Fathollah-Nejad.«
Zwei Jahre nach dem Tod von Mahsa Amini: Warum viele im Iran den nächsten Aufstand erwarten
tagesspiegel.de
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