Beitrag von Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD)

75 Grundgesetz – keine Selbstverständlichkeit Das Grundgesetz hat seit seiner Verkündung 1949 75 Jahre lang Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ermöglicht. Es beginnt mit dem prägnanten Artikel eins: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde, die freie Persönlichkeitsentfaltung und der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 1, 2 und 3) sind auch für einen gerechten Zugang zum Gesundheitswesen für alle Menschen entscheidend – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung. Angesichts der Bedrohung durch Kriege und nationalistische sowie autokratische Bewegungen müssen die Verfassung und die damit verbundenen Werte besonders geschützt werden. Es gilt, wachsam zu bleiben und die Grundrechte und Freiheiten in einem demokratischen und rechtstaatlichen System zu verteidigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖGD setzten sich jeden Tag für diese Werte ein.

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