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PDF ist keine E-Rechnung ❗ 📩 E-Rechnungen erfordern spezifische Standards: Sie müssen als strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz vorliegen und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Eine PDF-Rechnung ist keine elektronische Rechnung. 🐎 In Deutschland dominieren zwei E-Rechnungsformate: ZUGFeRD und XRechnung. ZUGFeRD hat nichts mit einem Pferd zu tun, auch wenn der Name so ähnlich klingt. Die Abkürzung steht für “Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland” und ist eine Lösung, die PDF-Dokumente mit eingebetteten XML-Daten kombiniert. Das Ergebnis? Eine Rechnung, die nicht nur für Menschen lesbar ist (PDF), sondern auch eine maschinenlesbare Struktur aufweist (XML). ❌ XRechnung ist ein neueres Rechnungsformat, speziell für den digitalen Datenaustausch mit öffentlichen Auftraggebern entwickelt. Basierend auf XML (eXtensible Markup Language) ermöglicht es strukturierte Informationen in Rechnungen. Für den Datenaustausch zwischen Unternehmen müssen noch Anpassungen vorgenommen werden. 🎉 Sie wissen, dass eine PDF keine E-Rechnung ist und Ihrer Kanzlei ist die Definition einer elektronischen Rechnung bereits bekannt? Klasse! 👉 Falls nicht: jetzt informieren: go.datev.de/e-rechnung #DATEV #wirsindDATEV #eRechnung