Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IONOS Cloud

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IONOS Cloud

Inhalt:

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Produkte und Dienstleistungen des Produktbereichs IONOS Cloud der IONOS SE, Elgendorfer Str. 57 in 56410 Montabaur, mit den Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend Compute Engine, IONOS Object Storage, Backup Service und Managed Kubernetes.

Die IONOS SE stellt dem Kunden im Wesentlichen eine flexible virtualisierte Infrastruktur (Infrastructure as a Service - IaaS) auf nicht für diesen ausschließlich nutzbaren Servern, Storage-Devices, Netzwerken über das Internet zur Verfügung. Die IT-Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet.

1.2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Neben diesen AGB gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  • Nutzungsbedingungen der IONOS SE
  • Microsoft Volume Licensing End User License Terms
  • Besondere Bedingungen der IONOS SE für bestimmte Leistungen
  • Service Catalog / und Service Level Agreement (SLA).

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der IONOS SE schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.4. Die IONOS SE kann diese AGB ändern. Die IONOS SE wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

1.5. Die IONOS SE kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme und der Beeinträchtigung seiner Interessen das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

2. IONOS Cloud Virtual Data Center, Data Center Designer, API, Registrierung von Kunden

2.1. Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden sein eigenes virtuelles Rechenzentrum (IONOS Cloud Virtual Data Center - „IONOS Cloud VDC“) mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche („Data Center Designer“) bzw. der zur Verfügung gestellten Application Programming Interface („API“) bedarfsgerecht zu gestalten. Der Data Center Designer ist über die Homepage der IONOS SE zugänglich. Die beauftragten Leistungsbestandteile (beispielsweise CPU-Leistung, Cores, RAM, Server, Storage, Netzwerkspeed, Netzwerkports, Internetanbindung [IT-Infrastruktur]) können vom Kunden flexibel eingesehen und konfiguriert werden. Gleiches gilt für die zur Verfügung gestellte API.

2.2. Die konkreten Leistungsdaten des Kunden können im Data Center Designer angegeben, abgerufen oder geändert werden. Die konkreten Zahldaten des Kunden können im Data Center Designer angegeben oder geändert werden. Dies geschieht zur Sicherheit des Kunden über eine verschlüsselte Datenübertragung (TSL/SSL-Transport Layer Security/Secure Sockets Layer). Alle anderen für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen, sowie deren Änderungen, sind IONOS SE unverzüglich per E-Mail an [email protected] anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der Kontaktdaten, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse. Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.

3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

3.1. Der Kunde konfiguriert seine IaaS-Lösung (das IONOS Cloud VDC) mit Hilfe des Data Center Designers. Hierbei gibt der Kunde für die von Ihm begehrte vertragliche Leistung ein Angebot ab (im Sinne von § 145 BGB). Über die zur Verfügung gestellte API kann er des Weiteren Angebote, respektive vertragliche Leistungen, beanspruchen.

3.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die IONOS SE das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen per E-Mail vorbehaltlos annimmt oder mit den Erfüllungshandlungen beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.
 
3.3. Der Kunde erhält nach Aufgabe seines ersten Vertragsangebotes eine technische Eingangsbestätigung via E-Mail. Diese Angebotseingangsbestätigungsnachricht stellt noch keine Annahmeerklärung nach 3.2 dar.

3.4. Soweit nichts Abweichendes geregelt, erbringt die IONOS SE die vertraglichen Leistungen für den vom Kunden gewünschten Zeitraum („on demand“). Eine Mindestvertragslaufzeit besteht grundsätzlich nicht. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen wie folgt gekündigt werden:

  • Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung des Kunden wird mit Ablauf des nächsten Werktages (Montag bis Freitag) wirksam, der auf den Tag folgt, an dem IONOS SE die Kündigung zugegangen ist.
  • IONOS SE kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung von IONOS SE wird mit Ablauf des in der Kündigung genannten Datums wirksam.

3.5. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um 24 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

3.6. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt neben den in den AGB und den ergänzenden Regelungen angeordneten Fällen (Ziffern 1.5., 5.3. der AGB, Ziffern 2.7. und 3.7. der Nutzungsbedingungen) für die IONOS SE insbesondere dann vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mindestens 100,00 €), trotz Abmahnung mehr als 30 Tage in Verzug gerät,
  • schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen (z.B. 6.3., 7.2., 9.6., 10.1. der AGB; 3.6. der Nutzungsbedingungen) verstößt,
  • trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Leistungsinanspruchnahme nicht so umgestaltet, dass sie den in 3.3., 3.4., 3.5., 4.1. der Nutzungsbedingungen bzw. 9.6. der AGB geregelten Anforderungen genügt oder
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden.

3.7. Die Kündigung beider Parteien bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail reicht aus). Die Kündigung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]. Die Geltung von § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vom Kunden gem. § 543 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der IONOS SE ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch die IONOS SE verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

3.8. Für den Fall einer vereinbarten Laufzeit und bei Kündigung aus einem durch den Kunden zu vertretenden Grund, ist der Kunde ungeachtet der Beendigung der Leistungspflicht der IONOS SE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zu dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu leisten; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass die IONOS SE durch die vorzeitige Vertragsbeendigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch die IONOS SE bleibt hiervon unberührt.

3.9. Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung der IONOS SE bzw. Dritten gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.

3.10. Der Kunde ist  verantwortlich,  die von ihm  übermittelten und gespeicherten Informationen (Inhalte der kundenseitigen Infrastruktur) vor Beendigung des Vertragsverhältnisses außerhalb der IONOS Infrastruktur zu sichern. Die Verantwortung von IONOS ist  auf die Bereitstellung von Daten zur Konfiguration der Infrastruktur beschränkt. Mit Vertragsende wird die Löschung von Inhalten der kundenseitigen Infrastruktur in Gang gesetzt. Die endgültige Löschung erfolgt spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Ab Vertragsende ist ein Zugriff auf diese Inhalte Daten durch den Kunden nicht mehr möglich.

4. Leistungspflichten der IONOS SE

4.1. Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden, die Leistungen nach 1.1 zu beanspruchen. Die Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet.
Soweit nichts Abweichendes geregelt, gelten die bei Vertragsschluss geltenden Leistungsdaten (Performance), welche auf der Homepage der IONOS SE einsehbar sind. Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Nutzungsbedingungen sowie das SLA (einsehbar unter www.ionos.de).

4.2. Die IONOS SE ist unbeschadet des Kündigungsrechtes nach 3.6 berechtigt, die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge teilweise oder ganz einzustellen, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mindestens 100,00 €) trotz Abmahnung mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann die IONOS SE die Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Leistung verlangen, auch wenn vertraglich eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde bzw. vorgesehen ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. Preise und Zahlung.

5.1.Die vom Kunden geschuldete Vergütung bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisangaben der IONOS SE. Die Preisangaben sind auf der Homepage der IONOS SE einsehbar.
Grundsätzlich werden nutzungsabhängige Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

5.2. Für die Zahlung gelten die folgenden Bedingungen. Die Entgelte werden jeweils zum letzten Tag des laufenden Monates in Rechnung gestellt. Die IONOS SE ist jedoch berechtigt, jeweils eine gesonderte Abrechnung vorzunehmen, sofern die aktuelle Forderung den üblichen (durchschnittlichen) Rechnungsbetrag der Vormonate um 50 % oder mehr und/oder den mit dem Kunden vereinbarten Schwellenbetrag bzw. soweit nichts vereinbart ist, einen Saldo in Höhe von 500,00 € überschreitet.

Die IONOS SE stellt eine elektronische Rechnung per E-Mail bereit. Verlangt der Kunde den Versand der Rechnung auf dem Postweg, ist die IONOS SE berechtigt, hierfür pro Rechnung einen Betrag in Höhe von 2,56 € zu berechnen.

Die Zahlung der Entgelte findet über die vereinbarten Zahlungsmittel statt. Der Kunde ermächtigt die IONOS SE, angefallene Entgelte über das jeweilige Zahlungsmittel einzuziehen. Er hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine zurückgereichte Lastschrift bzw. nicht ausführbare Zahlungsvorgänge entstehen, es sei denn, der Kunde hat die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

Alle Forderungen sind mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, die IONOS SE weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Kunde nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er grundsätzlich gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet werden.

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet die IONOS SE für jede Mahnung eine Mahngebühr (in Höhe von mindestens 3,00 €). Die IONOS SE behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

5.3. IONOS SE ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Quartal mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern, sofern die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Interessen von IONOS SE für den Kunden zumutbar ist. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

6. Schutzrechtsverletzung/ Freistellungsanspruch

6.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen der IONOS SE in der Bundesrepublik Deutschland geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
 
6.2. Die IONOS SE wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.

6.3. Voraussetzungen für die Haftung der IONOS SE nach Ziffer 6.2 sind, dass der Kunde die IONOS SE von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der IONOS SE überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

6.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der IONOS SE geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von der IONOS SE zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen die IONOS SE ausgeschlossen.

6.5.Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw. 8.1. bis 8.4. der AGB hiervon unberührt.

7. Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte

7.1. Falls der Kunde von der IONOS SE für die Vertragsdauer ein einfaches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von zur Verfügung gestellten Programmen/Software (‑Lizenzen) und Leistungsbestandteilen erhält, so gelten ergänzend zu den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Die Lizenzvereinbarungen mit Dritten können dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Der Begriff "Programm/Software" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms, selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten, Dokumentationen und/oder den zugehörigen Lizenzmaterialien.

7.2. Der Kunde stellt sicher, dass jeder, der Programme/Software Leistungen von der IONOS SE nutzt, diese Regelungen sowie die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller einhält. Er darf das Programm/Software nur im Rahmen des gewählten Umfanges nutzen.

7.3. Soweit die IONOS SE gesonderte Lizenzgebühren erhebt, richten sich diese grundsätzlich nach der Häufigkeit der Nutzung (z.B. Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (z.B. Prozessorgröße), der Nutzungsdauer oder einer Kombination aus diesen Parametern.

7.4. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke der IONOS SE oder Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, das Programm/die Software sowie die Leistungen der IONOS SE in anderer Weise als in den Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, das Programm/Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder Dritten auf sonstige Art und Weise zugänglich zu machen.

7.5. Soweit dem Kunden von der IONOS SE ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme/Software eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund der Vertragsbeendigung endet, hat der Kunde alle Programme/Software sowie Leistungsbestandteile, mitsamt eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen hiervon und sonstigen Informationen auf Anforderung an die IONOS SE zurück zu geben bzw. zu löschen, soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

7.6. Die zur Verfügung stehenden Leistungen der IONOS SE sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem marken- und namensrechtlich) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sofern dem Kunden die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen gestattet ist, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung und im Zusammenhang dem IONOS Cloud VDC zu nutzen.

7.7. Die IONOS SE hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen dessen ausschließlicher Verantwortung (vgl. Nutzungsbedingungen). Der Kunde räumt der IONOS SE jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist, um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.

7.8. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 7.2 bis 7.7 geregelten Pflichten verspricht der Kunde die IONOS SE unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt

8. Haftung

8.1. Die IONOS SE haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die IONOS SE - unbenommen des vorstehenden Absatzes - begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Kunden mit der IONOS SE (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, ist dieser anhand der monatlichen 1/12 – ggf. taggleichen 1/30 – Umsatzkennwerte zu ermitteln).

8.4. Im Übrigen haftet die IONOS SE p.a. bis zu einem Betrag in Höhe des Jahresumsatzes des Kunden mit der IONOS SE (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, ist dieser anhand der monatlichen 1/12 – ggf. taggleichen 1/30 – Umsatzkennwerte zu ermitteln). Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

8.5. Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch die IONOS SE. Gelingt die Nacherfüllung nicht oder nur teilweise, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.

8.6. Die IONOS SE haftet, unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen der IONOS SE oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen, und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.

8.7. Die IONOS SE haftet, unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle, nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verfehlung des Kunden (siehe 3.3 bis 3.6 der Nutzungsbedingungen) resultieren. Sie haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Insoweit stellt der Kunde der IONOS SE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

8.8. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet die IONOS SE, unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle und unbenommen von Ziffer 4.1 der Nutzungsbedingungen, lediglich bis zu derjenigen Schadenshöhe die auch bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, die nicht im IONOS Cloud VDC selbst gespeichert werden dürfen, und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

8.9. Die IONOS SE nutzt für bestimmte sicherheitsrelevante Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TSL/SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle mithin ausgeschlossen.

8.10. Soweit die Haftung der IONOS SE gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der IONOS SE.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1. Ergänzend zu den Nutzungsbedingungen (einsehbar unter www.ionos.de) gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

9.2. Der Kunde sichert zu, dass die IONOS SE von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der IONOS SE - unbenommen von 2.2. - auf entsprechende Anfrage der IONOS SE binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität der Daten erneut zu bestätigen.

9.3. Der Kunde wird die IONOS SE bei der Leistungserbringung angemessen unterstützen.

9.4. Der Kunde hat die in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten der IONOS SE in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Wochen abzurufen.

9.5. Der Kunde verpflichtet sich, von der IONOS SE zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, die IONOS SE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch die IONOS SE ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.

Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der IONOS SE nutzen, haftet der Kunde gegenüber der IONOS SE unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

9.6. Der Kunde darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die IONOS SE veranlassten Maßnahmen (Rechenzentrumsinhalte) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw. - vgl. hierzu auch Ziffer 3.5. der Nutzungsbedingungen - verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen und/oder erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seinen gegebenenfalls mit den Leistungen der IONOS SE in Zusammenhang stehenden für die Öffentlichkeit einsehbaren Internetauftritt nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

10. Geheimhaltung/ Datenschutz

10.1. Der Kunde und die IONOS SE verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

10.2. Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.

10.3. Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden diese ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüber hinausgehende vertraglich erforderliche Nutzung von Bestandsdaten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Es besteht die Möglichkeit die Einwilligung vor Erklärung der Registrierung bzw. der Leistungsinanspruchnahme zu erteilen. Die Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

10.4. Personenbezogene Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Verkehrs-/Nutzungsdaten), werden zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Verkehrsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme. Teilnehmerbezogene Verkehrsdaten sind des Weiteren für Zwecke der Werbung, der Marktforschung, zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes der IONOS SE sowie zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwendbar, sofern der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. Der Kunde ist berechtigt dieser Nutzung der Daten jederzeit zu widersprechen.

10.5. Die IONOS SE weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die IONOS SE das IONOS Cloud VDC und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der von Kunden übermittelten und im IONOS Cloud VDC gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich.

10.6. Insoweit die IONOS SE für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig wird, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezielle Regelungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, welche unter Datenschutzpaket abrufbar sind.

10.7. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht und stellt im Fall eines Verstoßes die IONOS SE von Ansprüchen Dritter frei.

Beschwerden sowie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsansprüche wird die IONOS SE an den Kunden weiterleiten. Stellt der Kunde fest, dass bei ihm gespeicherte personenbezogener Daten, unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat er dies nach umgehend, respektive unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde, die IONOS SE sowie den Betroffenen mitzuteilen (vgl. Art. 33 DS-GVO).

10.8. Soweit der Kunde weitere Informationen wünscht oder die Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.

10.9. Mit der Nutzung von Managed Kubernetes gewährt der Kunde dem Support temporär Lesezugriff auf seine Kubernetes Cluster. Die Zugriffe erfolgen ausschließlich zur Erbringung von Supportleistungen, sofern der Kunde diese Supportunterstützung anfordert. Die Zugriffe beschränken sich auf den Zweck, eventuelle Probleme zu diagnostizieren und/oder zu beheben.

11. Verjährung

11.1.  Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der IONOS SE eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der IONOS SE sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der IONOS SE, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

11.2.  Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber der IONOS SE beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Verzichtserklärungen der IONOS SE wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Schriftform. Sollte die IONOS SE nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

12.2. Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen der IONOS SE nur mit rechtskräftig festgestellten oder der IONOS SE anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

12.3. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der IONOS SE zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der IONOS SE ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte.

12.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch.

12.5. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der IONOS SE. Die IONOS SE ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

12.6. Die IONOS SE und der Kunde sind berechtigt im Fall einer sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen (soweit es eine solche nicht gibt auf Grundlage der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten). Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

12.7. Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt

  • für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder

  • sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.
     

Version 5.9

Nutzungsbedingungen

Die Dienstleistungen der IONOS SE, Elgendorfer Str. 57 in 56410 Montabaur bedingen, dass der Kunde den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt.

Sie bilden neben den ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Service Level Agreement (SLA) als wesentliche Vertragsbestandteile die Grundlage der Leistungserbringung der IONOS SE. Die Inhalte der einzelnen Bedingungen können insbesondere aufgrund technischer, aufsichtsrechtlicher oder sonstiger regulatorischer Änderungen jederzeit angepasst werden.

Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann auf der Website unter www.ionos.de eingesehen werden.

1. IONOS Cloud Virtual Data Center / Registrierung von Kunden

1.1. Die Registrierung (Erstanmeldung) zu dem IONOS Cloud VDC und dadurch für die IONOS Cloud Produkte erfolgt kostenlos.

Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Nicht teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Auf Verlangen der IONOS SE kann diese notwendige Legitimationsunterlagen des Kunden anfordern.

Zur Zulassung ist das auf der Website der IONOS SE vorhandene Anmeldeformular/die Anmeldemaske auszufüllen und zu versenden. Die hierfür erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Mit der Anmeldung hat der Kunde für den Zugang zum Kundenbereich („IONOS Cloud“) ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und mindestens 8 Zeichen bestehen. Der Kunde ist – unbeschadet von Ziffer 9.5 der AGB - verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

1.2. Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der AGB, dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung ist die Registrierung mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden.

2. Leistungen der IONOS SE / Abgrenzungen

2.1. Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einer flexibel virtualisierten Infrastruktur (vgl. 1.1 der AGB). Soweit nichts Abweichendes geregelt, gelten die bei Vertragsschluss geltenden Leistungsdaten (Performance), welche auf der Homepage der IONOS SE einsehbar sind. Um die Sicherheit des Rechenzentrums des Kunden aufrecht zu erhalten, stehen diesem unter anderem Firewalls und eine 24/7-Überwachung durch Systemadministratoren zur Verfügung.

2.2. Die von der IONOS SE gewährleistete Verfügbarkeit ist in den SLA geregelt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der IONOS SE liegen (u.a. höhere Gewalt vgl. 2.7 Nutzungsbedingungen, Verschulden Dritter sowie geplante Wartungsarbeiten etc.) nicht einzuhalten ist. Die IONOS SE kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern. Die IONOS SE wird erforderliche Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Pro Quartal sollen die Wartungsarbeiten einen Zeitraum von vier Stunden nicht überschreiten. Über anstehende Wartungsarbeiten wird die IONOS SE den Kunden zwei Arbeitstage zuvor informieren. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die IONOS SE den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung sieben Arbeitstage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.3. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der IONOS SE Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen (z.B. Software) für den Kunden können daher von der IONOS SE dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

2.4. Die IONOS SE wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten die zur Leistungserbringung eingesetzten Anwendungen jeweils in der neuesten vom Hersteller zur Verfügung gestellten Version einsetzen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist (gleichwertige Erfüllung der Leistungsmerkmale). Soweit nichts anders bestimmt, informiert die IONOS SE den Kunden vor einem Versionswechsel unter Beachtung einer angemessenen Frist.

2.5. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der IONOS SE schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der IONOS SE alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der Zurverfügungstellung der beauftragten Leistung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten der IONOS SE, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.

2.6. Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft/Gebrauchstauglichkeit der von der IONOS SE geschuldeten Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich (beispielhaft die Zusammenstellung und Kompatibilität von Serverinhalten), so werden diese Leistungen von der IONOS SE nicht geschuldet. Sofern von der IONOS SE Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

2.7. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der IONOS SE liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die IONOS SE für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer der IONOS SE eintreten.

2.8. Zur Nutzung von Software, die die IONOS SE zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, muss der Kunde unbeschadet von Ziffer 7 der AGB diese mittels des von der IONOS SE zur Verfügung gestellten Lizenz-Key aktivieren. Der Lizenz-Key kann eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben innerhalb derer der Kunde den Key verwenden muss; danach ist eine Aktivierung nicht mehr möglich.

3. Pflichten des Kunden/ Nutzung der Leistungen der IONOS SE

3.1. Dem Kunden ist bekannt, dass das die Nutzung des IONOS Cloud VDC mit dem Data Center Designer und/oder der API fundierte Kenntnisse zur Administration von Serversystemen (Systemadministration) erfordert.

3.2. Die IONOS SE ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sie hat keine regulative Möglichkeit, den Inhalt der kundenseitigen Infrastruktur zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die auf seinem Rechenzentrum installierten Betriebssoftware, Anwendungen oder Entwicklungen zu aktualisieren und technisch zu kontrollieren. Der Kunde muss sich daher unter anderem selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates, Upgrades, Releases und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls mit den Leistungen der IONOS SE in Zusammenhang stehenden Internetauftritt sowie die der Öffentlichkeit zugänglichen betroffenen Inhalte unter Beachtung der entsprechend anwendbaren Vorschriften (insb. Impressumspflicht gem. § 5 TMG, § 55 RStV, DL-InfoV) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt die IONOS SE von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen (vgl. z.B. § 7 Absatz 2 UWG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

3.5. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von der IONOS SE bereit gestellten Ressourcen unter anderem nicht für folgende Handlungen einzusetzen bzw. vergleichbares Dritten zu ermöglichen:

  • unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, ARP-Spoofing, Webspoofing);

  • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails, den Betrieb offener Mail-Relays (insb. Spam- Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing);

  • Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning);

  • Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing), Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern usw.;

  • Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat, z.B. IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, JAP, Proxyserver), Streaming-Dienste, Download-Services, P2P-Tauschbörsen) bzw. der Verlinkung;

  • Unterbrechung oder Behinderung von Kommunikationsdiensten;

  • Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie

  • die Erhebung, Nutzung und Verbreitung von rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten (wie beispielhaft Pornographie, Extremismus, Urheberrechtsverletzungen, Gewaltdarstellungen).

3.6. Soweit der Kunde im Rahmen der vom ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen (insb. sog. „dual use–Güter“, Embargos) unterliegt, ist dieser für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die IONOS SE ist nach dem Erkennen von Verstößen hiergegen nicht verpflichtet solche vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.


3.7. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen (Ziffern 3.3 bis 3.6 Nutzungsbedingungen, Ziffer 9.6 der AGB) verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist die IONOS SE berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.

Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung der IONOS SE nicht mehr zumutbar, kann die IONOS SE den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.8. Der Kunde verpflichtet sich die IONOS SE von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß Ziffer 7 der AGB) erhoben werden.

3.9. Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist die IONOS SE unverzüglich zu unterrichten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 3.3 bis 3.6 Nutzungsbedingungen aufgeführten Verpflichtungen verspricht der Kunde die IONOS SE unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.10. Die Leistungen der IONOS SE entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.

3.11. Der Kunde verpflichtet sich, die IONOS SE unverzüglich über Software-Schwachstellen, Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen und andere Fehler zu informieren, die Auswirkungen auf die IONOS SE haben können, und diese unverzüglich einzudämmen.

4. Datenschutz und -sicherung

4.1. Die IONOS SE wird zur Gewährleistung der Datensicherheit angemessene technische Lösungen einsetzen. Da ein vollständiger Schutz nicht möglich ist, wird neben der von der IONOS SE gewährleisteten Netzwerk- und Hardwaresicherheit dem Kunden unter anderem empfohlen, eigene Sicherungsmaßnahmen einzusetzen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung (Backup-Verfahren) durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der IONOS SE abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn der Leistungen der IONOS SE oder vor der Installation von Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet jedes Programm/Software sowie sonstigen Leistungsbestandteil sorgfältig auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme/Software, die er von der IONOS SE (vgl. auch Ziffer 7 der AGB) erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.

4.2. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO handeln kann. Insoweit ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz „Verantwortlicher“ (vgl. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Gleichfalls erklärt die IONOS SE, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 sowie 32 der DS-GVO dem Grunde nach eingehalten werden.

4.3. Für die Einhaltung von Archivierungs- und Löschungsverpflichtungen (z.B. handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Art) ist der Kunde verantwortlich. Die IONOS SE ist berechtigt die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen (Inhalte der kundenseitigen Infrastruktur) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zu löschen. Sollten einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die berechtigten Kundeninteressen beeinträchtigen, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperrung.

5. Mängelansprüche und Störungsbeseitigung

5.1. Die IONOS SE wird Störungen der kundenseitig begehrten IT-Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen beziehungsweise den nachfolgenden Bestimmungen beseitigen.

5.2. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der IONOS SE unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und soweit vorhanden diese der IONOS SE anzuzeigen (im Sinne von § 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach bekannt werden zu rügen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

5.3. Sind Leistungen der IONOS SE mangelhaft, ist sie verpflichtet innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.

Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die IONOS SE zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der IONOS SE gegenüber den Dritten zustehen. Die IONOS SE ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

5.4. Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde die IONOS SE umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird sich ein geschulter Systemadministrator beim Kunden melden und die IONOS SE im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen (bzw. zugesicherten) Frist zu beheben.

5.5. Die IONOS SE übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach 5.2 und 5.4 der Nutzungsbedingungen angezeigt wurden. Erbringt die IONOS SE in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von der IONOS SE zu erstatten.

 

Version 5.7

Microsoft Volume Licensing End user License Terms

Terms and Conditions regarding use of Microsoft Software

This document governs the use of Microsoft software, which may include associated software, media, printed materials, and “online” or electronic documentation (individually and collectively, “Products”) provided by IONOS SE (hereinafter referred to as “Customer”). Customer does not own the Products and the use thereof is subject to certain rights and limitations of which Customer must inform you. Your right to use the Products is subject to the terms of your agreement with Customer, and to your understanding of, compliance with, and consent to the following terms and conditions, which Customer does not have authority to vary, alter, or amend.

1. Definitions

“Client Software” means software that is installed on a Device that allows the Device to access or utilize the Products.

“Device” means each of a computer, workstation, terminal, handheld PC, pager, telephone, personal digital assistant, “smart phone,” server or any other hardware where software can be installed that would allow End User to interact with the Product.

“End User” means an individual or legal entity that obtains Software Services directly from Customer, or indirectly through a Software Services Reseller.

“Redistribution Software” means the software described in Paragraph 4 (“Use of Redistribution Software”) below.

“Software Services” means services that Customer provides to you that make available, display, run, access, or otherwise interact, directly or indirectly, with the Products. Customer must provide these services from data center(s) through the Internet, a telephone network or a private network, on a rental, subscription or services basis, whether or not Customer receives a fee. Software Services exclude any services involving installation of a Product directly on any End User device to permit an End User to interact with the Product.

2. Ownership of products

The Products are licensed to Customer from an affiliate of the Microsoft Corporation (collectively “Microsoft”). Microsoft Products are protected by copyright and other intellectual property rights. Products and other Product elements including but not limited to any images, photographs, animations, video, audio, music, text and “applets” incorporated into the Products are owned by Microsoft or its suppliers. You may not remove, modify or obscure any copyright trademark or other proprietary rights notices that are contained in or on the Products. The Products are protected by copyright laws and international copyright treaties, as well as other intellectual property laws and treaties. Your possession, access, or use of the Products does not transfer any ownership of the Products or any intellectual property rights to you.

3. Use of Client Software

You may use the Client Software installed on your Devices only in accordance with your agreement with Customer and the terms under this document, and only in connection with the Software Services, provided to you by Customer. The terms of this document permanently and irrevocably supersede the terms of any Microsoft End User License Agreement that may be presented in electronic form during the installation and/or use of the Client Software.

4. Use of Redistribution Software

In connection with the Software Services provided to you by Customer, you may have access to certain “sample,” “redistributable” and/or software development software code and tools (individually and collectively “Redistribution Software”). You may use, copy and/or install the Redistribution Software only in accordance with the terns of your agreement with Customer and this document and/or your agreement with Customer.

5. Copies

You may not make any copies of the Products; provided, however, that you may (a) make one copy of Client Software on your Device as expressly authorized by Customer; and (b) you may make copies of certain Redistribution Software in accordance with Paragraph 4 (Use of Redistribution Software). You must erase or destroy all such Client Software and/or Redistribution Software upon termination or cancellation of your agreement with Customer, upon notice from Customer or upon transfer of your Device to another person or entity, whichever occurs first. You may not copy any printed materials accompanying the Products.

6. Limitations on Reverse Engineering, Decompilations and Disassembly

You may not reverse engineer, decompile, or disassemble the Products, except and only to the extent that applicable law, notwithstanding this limitation, expressly permits such activity.

7. No rental

You may not rent, lease, lend, pledge, or directly or indirectly transfer or distribute the Products to any third party, and may not permit any third party to have access to and/or use the functionality of the Products except for the sole purpose of accessing the functionality of the Products in the form of Software Services in accordance with the terms of this agreement and any agreement between you and Customer.

8. Termination

Without prejudice to any other rights, Customer may terminate your rights to use the Products if you fail to comply with these terms and conditions. In the event of termination or cancellation of your agreement with Customer or Customer’s agreement with Microsoft under which the Products are licensed, you must stop using and/or accessing the Products, and destroy all copies of the Products and all of their component parts within thirty (30) days of the termination of your agreement with Customer.

9. No Warranties, Liabilities or Remedies by Microsoft

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10. Product Support

Any support for the Software Services is provided to you by Customer or a third party on Customer’s behalf and is not provided by Microsoft, its suppliers, affiliates or subsidiaries.

11. Not fault tolerant

The Products are not fault-tolerant and are not guaranteed to be error free or to operate uninterrupted. You must not use the Products in any application or situation where the Product(s) failure could lead to death or serious bodily injury of any person, or to severe physical or environmental damage (“High Risk Use”).

12. Export Restrictions

The Products are subject to U.S. export jurisdiction. Customer must comply with all applicable laws including the U.S. Export Administration Regulations, the International Traffic in Arms Regulations, as well as end-user, end-use and destination restrictions issued by U.S. and other governments. For additional information, see http://www.microsoft.com/exporting/

13. Liability for Breach

In addition to any liability you may have to Customer, you agree that you will also be legally responsible directly to Microsoft for any breach of these terms and conditions.

14. Information Disclosure

You must permit Customer to disclose any information requested by Microsoft under the Customer’s Agreement. Microsoft will be an intended third party beneficiary of your agreement with Customer, with the right to enforce provisions of your agreement with Customer and to verify your compliance.

 

dated April 2014