Datenportabilitätsanfrage
Im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben Sie u. a. das Recht auf „Datenportabilität“. Damit ist gemeint, dass Sie von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten anfordern, abrufen und mitnehmen können.
Damit wir Ihr Anliegen bestmöglich und datenschutzkonform bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen noch einige Informationen. Sie erhalten am Ende eine Datei im XML-Datenformat, die Sie in Word oder Notepad++ lesen und überprüfen können. Sie können diese Datei auch an Dritte, wie z. B. Firmen oder Institutionen weitergeben.
Sie fragen an als:
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Auswahl am besten zu Ihnen passt, dann klicken Sie bitte hier.
Aus Sicherheitsgründen ist der Anfrageprozess mehrstufig.
So funktioniert‘s: