Alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 8. July 2013 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 9. Juli 2015 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Händler: Eine Person oder ein Unternehmen, das eine Ware oder eine Dienstleistung verkauft.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63-79)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1-11)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. L 110 vom 1.5.2009, S. 30-36)

Siehe konsolidierte Fassung

Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie) (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3-8)

Letzte Aktualisierung: 17.10.2016