„Strafrecht? Betrifft mich doch nicht, bei uns läuft doch alles sauber.“ So denken viele Unternehmer, verkennen aber dabei die Gefahren, denen auch redliche Unternehmer hier ausgesetzt sind.
Am morgigen Donnerstagabend lädt die Kanzlei #PARKWirtschaftsstrafrecht, Mitglied im #BVBBusinessNetzwerk, zur Informationsveranstaltung „Strafrechtliche Risiken im Unternehmen geschickt umdribbeln“ in den SIGNAL IDUNA PARK ein. Wir haben im Vorfeld mit den Kanzleipartnern Prof. Dr. Tido Park und Ulf Reuker gesprochen:
· Warum gewinnt das Thema Unternehmensstrafrecht zunehmend an Bedeutung und was sollten Unternehmen dabei beachten?
Tido Park: „Das Thema Unternehmensstrafrecht hat in der Praxis eine stark zunehmende Bedeutung. Dies liegt nicht nur an strengeren Gesetzen, auch durch europäische Vorgaben, sondern auch an einem gestiegenen Verfolgungseifer der Ermittlungsbehörden, die Unternehmen als lohnende Ziele u.a. für hohe Geldbußen und Gewinnabschöpfungsmaßnahmen ausgemacht haben. Sind Unternehmen davon betroffen, kann es nicht nur sehr teuer werden, sondern auch die Reputation, die Kreditwürdigkeit und die laufende Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Unternehmen sollten bedenken, dass auch Registereintragungen und der Ausschluss von Vergabeverfahren drohen können.“
· Welche Rolle spielt eine starke Compliance-Struktur bei der Vermeidung von strafrechtlichen Risiken im Unternehmen?
Ulf Reuker: „Durch umsichtige Compliance-Maßnahmen – z.B. Risikoanalysen, Verantwortungsdelegation, Richtlinien, Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, effektive Kontrollmechanismen – können Unternehmen derartige Risiken minimieren und letztlich auch erhebliche Kosten sparen. Mitarbeiter werden geschützt, Fehlentwicklungen wird vorgebeugt. Kommt es dennoch zu Verstößen, wirkt ein professionelles Compliance-Management-System deutlich strafmildernd.“
· Welche aktuellen Entwicklungen oder rechtlichen Änderungen im Unternehmensstrafrecht sollten Unternehmen im Blick behalten?
Tido Park: „Es gibt hier zahlreiche aktuelle Themen, angefangen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis zu immer steigenden Anforderungen an die Geldwäscheprävention oder Schwarzarbeitsbekämpfung. Von besonderer Relevanz ist aktuell das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines wirksamen Meldesystems zwingt.“
Ulf Reuker: „Immer wichtiger ist auch der Bereich der Digitalisierung und der Cyberkriminalität, da sich hier ganz neue Herausforderungen im Bereich der digitalen Wirtschaftskriminalität stellen.“
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Wie gut ist Dein Unternehmen auf neue gesetzliche Anforderungen wie das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereitet? In welchen Bereichen siehst Du persönlich die größten Herausforderungen im Unternehmensstrafrecht?
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Wir freuen uns schon auf den morgigen Abend! 👏