Bezugssteuer: mit Edi der grossen Unbekannten auf der Spur
Haben Sie die Bezugssteuer im Griff? Auch wenn die Abrechnung im Normalfall auf ein Nullsummenspiel hinausläuft, muss sie trotzdem sorgfältig verbucht werden.
Die Bezugssteuer wird auf Dienstleistungen abgerechnet, die aus dem Ausland bezogen werden. Da inländische Dienstleistungen der MwSt.-Pflicht unterstehen, wären Schweizer Dienstleister Ausländischen gegenüber benachteiligt. Die Bezugssteuer wirkt dem entgegen.
Muss mein Unternehmen Bezugssteuer abrechnen?
Bezugssteuern müssen Sie als Schweizer Unternehmen in folgenden Fällen abrechnen:
Wenn das ausländische Unternehmen weltweit mehr als CHF 100'000 Umsatz macht, ist es in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie keine Bezugssteuern abrechnen.
Wie erkenne ich auf der Rechnung, ob eine Bezugssteuer fällig ist?
Ausländische Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, die Abrechnung der Bezugssteuer auf der Rechnung zu deklarieren. Ihr Unternehmen muss selbstständig erkennen, ob Bezugssteuer abgerechnet werden muss.
Edi kann Sie dabei unterstützen. Wenn Sie einen Beleg einscannen, erkennt Edi, ob es eine Dienstleistung ist, von wo sie stammt, welchem Typ sie entspricht und ob Bezugssteuer fällig ist. So kann er die Bezugssteuer vollautomatisch abrechnen.
Und was ist mit Fremdsprachen?
Neben seinen buchhalterischen Fähigkeiten ist Edi ist ein wahres Sprachgenie. Seine integrierte OCR-Sprachunterstützung der Google Cloud Vision API erkennt eine Vielzahl von Sprachen. So erkennt er Belege aus aller Welt und kann sie korrekt verbuchen. Sein Trainigsfokus liegt in den europäischen Sprachen und auf dem asiatischen Markt. Da Edi eine Cloud-basierte Lösung ist, profitieren auch bestehende Kunden umgehend von Weiterentwicklungen und Optimierungen.
Hand in Hand mit Edi
Edi erkennt aufgrund der Quittung automatisch, ob es sich um eine Bezugssteuer handelt oder nicht. Zum Beispiel kann das Tool den Beleg vorab einordnen und fehlende Angaben ergänzen bevor dann eine Fachperson diese nur noch mit einem Klick bestätigt und freigibt. Die Buchhaltung spart so nicht nur Zeit und repetitive Administrationsarbeit, sondern profitiert auch von dem umfassenden Wissen von Edi über die Bezugssteuer und deren korrekten Abrechnung.