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OLG NRW: Solaranlagen haben Vorrang vor Denkmalschutz. In zwei wichtigen Urteilen haben die Richter die neuen Paragrafen des EEG 2022 angewendet. Kläger aus Düsseldorf und Siegen bekamen Recht. Die Genehmigung ihrer Solaranlagen durch den Denkmalschutz darf ihnen nicht verweigert werden. Photo: © Hofgut Erler/Sonnenhaus-Institut https://lnkd.in/ewEBpHTz

OLG NRW: Solaranlagen haben Vorrang vor Denkmalschutz

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