ZAV Fachgruppe Baurecht: Bauwerkvertrag im Konkurs Am 28. August 2024 hat Prof. Dr. PASQUIER Bruno uns mit seinem Vortrag „Der Bauwerkvertrag im Konkurs“ in unserer Vortragsreihe „Baurecht am Abend“ beeindruckt. Seine klaren Erläuterungen haben uns gezeigt, wie dieses komplexe Thema einfach und verständlich vermittelt werden kann. Kompliziert bleibt eine Abwicklung im Ernstfall allemal. Vielen Dank für diesen lehrreichen Abend und den angeregten Austausch im Anschluss. Und es geht weiter! Für den 16. September 2024 haben wir die Mitglieder der Fachgruppe Baurecht des Zürcher Anwaltsverband schon zur nächsten Veranstaltung unserer Vortragsreihe „Offene Bühne“ eingeladen. Unter dem Titel „Streifzug durchs Zürcher Planungs- und Baurecht“ geben die zehn Autoren der Neuauflage dieses Standardwerks jeweils kurze, prägnante Einblicke in die aktuellen Themengebiete. #Baurecht #ZAV #FachgruppeBaurecht #Bauwerkvertrag #BaurechtAmAbend
Beitrag von Patrick Middendorf
Relevantere Beiträge
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Die Unsicherheiten bei der Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV haben ein Ende: Kammern und Verbände der planenden Berufe haben ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Martin Burgi, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, vorgelegt, das eine EU-rechtskonforme Lösung aufzeigt. Das alternative Beschaffungskonzept erlaubt einen sach- und fachgerechten Umgang mit Vergaben bei Planungs- und Bauaufträgen und entlastet Vergabestellen ebenso wie Auftragnehmer deutlich von Bürokratie. Möglich wird dies durch das europarechtlich verankerte Wahlrecht des Auftraggebers, Planungs- und Bauleistungen entweder getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, zu vergeben. Dabei geht das europäische Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt, für den der für die Vergaben von Bauleistungen geltende Schwellenwert von 5.538.000 Euro zur Anwendung kommt. Aus Sicht der Bayerischen Architektenkammer ein praktikabler Weg, der es zudem jungen und regionalen Büros ermöglicht, sich erfolgreich um Planungsaufträge zu bewerben, die über Fachlose vergeben werden. Das Gutachten können Sie hier herunterladen: https://lnkd.in/dpP7SPfA
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Heute möchten wir den soeben erschienenen "Kommentar zur Bauordnung für Wien", verfasst von Alexander Forster, vorstellen. Das Wiener Baurecht zeichnet sich nicht nur durch seine lange Tradition, sondern auch durch seine besondere Komplexität aus. Die Vielschichtigkeit des Gesetzes, spezifische Herausforderungen bei der Regulierung der Bautätigkeit in einer Großstadt und ein fortlaufendes Wechselspiel zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung stellen hohe Anforderungen an die Rechtsanwendung. In diesem anspruchsvollen Umfeld bietet der neue Kommentar zur Bauordnung für Wien mit seinen über 1300 Seiten an Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben (ohne Wiedergabe nicht kommentierter Normtexte) eine sichere und praxisnahe Orientierungshilfe. Neben der aktuellen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, des Verfassungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes wurde in Bereichen, in denen noch keine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte erster Instanz – insbesondere des Verwaltungsgerichtes Wien – berücksichtig. Eine übersichtliche Gestaltung, zahlreiche Querverweise und ein umfassendes Stichwortverzeichnis sorgen für eine sichere Orientierung in der ausführlichen Kommentierung. Eine Zusammenfassung der Novellierungen der einzelnen Bestimmungen seit dem Jahr 1930 und weiterführende Literaturnachweise bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Vertiefung. Nähere Informationen finden Sie unter: https://lnkd.in/dMdZEaK3 #WienerBauordnung #WienerBaurecht #Rechtsliteratur
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Das gemeinsame Gutachten bietet nun eine wertvolle Hilfestellung, um den Folgen und Auswirkungen der seinerzeit weitgehend unreflektierten Streichung von § 3 VII S. 2 VgV zu begegnen. Die Streichung selbst war - leider - ein Paradebeispiel dafür, wie #Politik und #Verwaltung es NICHT machen sollten: Mit einem Federstrich einen massiven und eigentlich nicht zu bewältigenden Mehraufwand auf Auftragnehmer- UND Auftraggeberseite ausgelöst... Und dass in der aktuellen Situation - vor allem im #Wohnungsbau! #Entbürokratisierung und #Beschleunigung gehen anders!!! #aufExpertenhören!
❌ Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat. 🔎 Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Gutachten kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi darauf hin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte. ➡️ Lesen Sie hier das gesamte Gutachten: https://lnkd.in/e_rAtxPi Bundesarchitektenkammer Bundesingenieurkammer Ronny Herholz
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Die Vorteile einer alternativen Streitbeilegung wie etwa Vertraulichkeit, Flexibilität, Expertise, Zeit und ressourcensparende Verfahren sind der Fachwelt hinreichend bekannt, dafür sprechen auch die diversen von Experten erarbeiteten Streitlösungs-, Schlichtungs- und Schiedsordnungen (SOBau 2020, SLBau 2021, DIS). Insbesondere der Zeitfaktor ist hier der gemeinsame Nenner aller Regelungen. Voraussetzung zum Erreichen des erstrebten Ziels ist, dass sich die Parteien im Falle des Auftretens von Streitigkeiten auch an die im Zeitpunkt des Bauvertragsabschlusses vereinbarte Ordnung halten. Dass dies selten der Fall ist und welche legalen Möglichkeiten im Rahmen der Verfahrensordnungen bestehen, die außergerichtliche Streitlösung dennoch zu behindern, zeigt Klaus Englert im Editorial von Heft 11/2024 der NZBau auf. Er wirbt dafür, in den Verfahrensordnungen und auch in der ZPO sowohl die Mitwirkungspflichten der Parteien als auch die Folgen einer verweigerten Streitlösung zu regeln. 👉 Jetzt die NZBau kostenlos testen: https://lnkd.in/dczXDvC #NZBau #Baurecht #Vergaberecht #CHBECK #Recht
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Am 18. April findet die nächste FPS Young Professionals Lecture in unseren Düsseldorfer Kanzleiräumen statt. Unter dem Titel "Best of Bauverträge - Top 10 der Beratungsthemen" wird unsere Kollegin Dr. Jutta C. Möller auf die zehn wesentlichen Punkte für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung und Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen der anwaltlichen Bauvertragsberatung eingehen. Dabei erfahren Sie auch, warum fundierte Kenntnisse des Bauablaufs für die Vertragsgestaltung entscheidend sind und haben beim anschließenden Get-together die Möglichkeit, vertiefende Fragen zu diskutieren und sich in entspannter Atmosphäre mit unseren anwesenden Partnern und Young Professionals zu vernetzen. Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie unter dem Link in den Kommentaren! Wir freuen uns auf Sie! #FPSlaw #Lecture #Law #Jura #Studium #Referendariat #YoungProfessionals #Bauverträge
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W wie Wettbewerbsprinzip - #Montagstipp 💡 Der öffentliche Auftraggeber hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge somit stets für größtmöglichen Wettbewerb zu sorgen. Dieser Verpflichtung wird der Auftraggeber dadurch gerecht, dass er unterhalb der EU-Schwellenwerte vorrangig die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (vgl. § 8 Abs. 2 UVgO) und im Oberschwellenbereich das offene oder das nicht offene Verfahren (vgl. § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV) als Verfahren wählt. Den kompletten Beitrag finden Sie wieder in unserem #Vergabelexikon unter https://lnkd.in/e4C4meJc
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Ich durfte mich nach dem ersten eigenen Seminar beim Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) nunmehr auch direkt mit einem Artikel im brandneuen VDIV Aktuell Magazin digital verewigen. Ich bedanke mich herzlich für das Vertrauen und wünsche allen Interessierten viel Spaß beim Lesen! #leinemann #vdiv #baurecht #versicherungsrecht #wegrecht
Pfusch beim #Sanierungsprojekt Unser Berliner Kollege Igor Zarva, LL.M. hat im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) Magazin #VIDVaktuell einen Beitrag zu #Bauschadenregulierung für #WEG-Verwaltungen veröffentlicht. Hier gelangen Sie zur Ausgabe 03/2024 des #Magazin und können den Artikel ab Seite 54 lesen: https://lnkd.in/gMgedb-e #lp #leinemannpartner #baurecht #construction #vergaberecht #procurement #realestate #immobilienrecht #immobilien #schadenregulierung #bau #sanierung
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Erfolgreiche Vergabe der Klärschlammentsorgung einer Vielzahl von Auftraggebern Ein von AX Vergaberecht begleitetes Verfahren einer Vielzahl von Auftraggebern zur Vergabe der Klärschlammentsorgung nähert sich seinem erfolgreichen Abschluss. Zusammenschluss mehrerer Auftraggeber Die Auftraggeber hatten sich zur Koordinierung der Vergaben in einem gemeinsamen Verfahren zusammengeschlossen. Besondere Bedeutung kam der Konzeption der Ausschreibung in einem weiterhin schwierigen Marktumfeld im Umbruch angesichts der Änderungen der Abfallklärschlammverordnung zu. AX Vergaberecht hat die Auftraggeber unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Ausganglagen und Anforderungen bei der Ausschreibung der Leistungen von der Übernahme über den Transport bis hin zur Verwertung des Klärschlamms beraten. Wichtig: Fundierte Verständigung auf Rahmenbedingungen, Abwägungen Ein wichtiger Baustein lag in der gemeinsamen Erarbeitung der konzeptionellen Eckpunkte hinsichtlich Laufzeiten, Losbildung, Leistungsumfang und Anforderungen zur Sicherung der Entsorgung einschließlich Berücksichtigung von zu erwartenden Änderungen zusammen mit den Auftraggebern. Im Ergebnis erweist sich das entwickelte Konzept der Ausschreibung zur Sicherung einer gesetzes- und verordnungskonformen Entsorgung jetzt als sehr sinnvoll. AX Vergaberecht Unterlagen: Vermeidung von Fragen/Rügen und Erzielung guter Angebote Die von AX Vergaberecht auf der Grundlage des Konzeptes erarbeiteten Vergabeunterlagen sichern die maßgeblichen Anforderungen entsprechend ab und sind zugleich anschaulich und nutzerfreundlich abgefasst. Der Umstand, dass keine Bewerberfragen eingingen, spricht für sich. Die Wirtschaftlichkeit der Ergebnisse des Vergabeverfahrens wird sehr zufriedenstellend sein. #ThomasAx #Anwalt #Rechtswissen #Vergaberecht #Recht #Vergabe #Vertragsrecht
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Die Dissertation «Bestand und Wirkungen von Entscheiden im Zivilprozess» von Nicola Müller befasst sich mit dem Bestand und den Rechtsfolgen von Entscheiden im zivilprozessualen Rechtsmittelsystem. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den zahlreichen dogmatischen und praktischen Fragen, die sich um das noch immer schwer greifbare Institut der aufschiebenden Wirkung ranken. Mit der Beantwortung einer Vielzahl praxisrelevanter Fragen richtet sich die Publikation neben der Wissenschaft auch an Gerichte sowie die Advokatur. Hier geht es zum Shop: https://lnkd.in/dkViu59u Das Werk ist in der Reihe «Schriften zum Schweizerischen Zivilprozessrecht» erschienen, die von François Bohnet, Tanja Domej, Ulrich Haas, Jacques Haldy, Nicolas Jeandin, Ramon Mabillard, Alexander R. Markus, Paul Oberhammer, Ivo Schwander, Daniel Staehelin, Thomas Sutter-Somm und Denis Tappy herausgegeben wird. #DIKE #Zivilprozess #ZPO #Zivilprozessrecht #Entscheidwirkung
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Texte sind gut, Videos sind besser. Gerade zum privaten Baurecht. Uneigennützig kann ich dass Video zum Baurecht empfehlen, vor allem wenn Sie folgende Fragen interessieren: (1) Welche Motivationen gibt es für einen Baurechtsvertrag? (2) Setzen Baurechtsverträge unbebaute Liegenschaften voraus oder können Baurechtsverträge auch für bebaute Liegenschaften geschlossen werden? (3) Wie kann der Bauzins im Baurechtsvertrag ausgestaltet werden? (4) Kann man im Baurechtsvertrag ordentliche oder außerordentliche Kündigungsrechte vorsehen? Die Antworten finden Sie im Video. Noch weitere Fragen? Sprechen wir doch dazu! Vielen Dank an Heimo Rollett, Andrea Tobisch sowie dem Fachverband Immobilientreuhänder für die Möglichkeit des Webinars und die tolle Unterstützung. Es hat wie immer großen Spaß gemacht. #weberco #klauspfeiffer #immobilien #immobilienrecht #realestate #realestatelaw #baurecht https://lnkd.in/d3khpZKS
ImmoWebinar - Das Baurecht in der Projektentwicklung (Mag. Klaus Pfeiffer, Bakk., LL.M.)
https://www.youtube.com/
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