Beitrag von Nada Göltzer

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Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin

Wie nennen Sie es in Ihrem Unternehmen: Weihnachts-, Winter- oder Jahresabschlussfeier? 🎄🎆❄️ Für mich zählt es zu den schönsten Betriebsfesten: mit den Kolleginnen und Kollegin das Jahr besinnlich ausklingen lassen und sich gemeinsam auf den Jahreswechsel einstimmen. ⭐️ Damit Ihre Feierlichkeiten mit Sicherheit ein rundum gelungenes Fest werden, möchte ich mit ein paar Anregungen unterstützen. Denn egal, ob Sie eine klassische Feier in den Betriebsräumen planen, einen gemeinsamen Theaterbesuch vorziehen oder einen Bummel über den Weihnachtsmarkt organisieren: Auch während des Festes kann es zu Unfällen kommen. 🏥 Deshalb ist es gut zu wissen: In der Regel besteht in diesen Fällen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Auch alle Vor- und Nachbereitungen der Feier – von der Planung über den Aufbau bis hin zum Aufräumen – sind versichert. 🤝 Vorausgesetzt, folgende Bedingungen sind erfüllt: ➡️ Die Feier wird von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder in Ihrem Einvernehmen veranstaltet. ➡️ Der jeweilige Veranstalter – beispielsweise die Unternehmensleitung oder der Betriebsrat – nimmt an der Feier teil. ➡️ Die Veranstaltung steht allen Mitarbeitenden des Unternehmens oder der jeweiligen Untereinheit offen. Haben Sie alle Punkte bei der Planung bedacht? Dann steht Ihren Feierlichkeiten nichts mehr im Weg. 🎉 Der #Versicherungsschutz endet übrigens, wenn die Unternehmens- oder Abteilungsleitung oder eine stellvertretende Person die Feier für beendet erklärt. Auch auf dem Weg zur Feier und auf dem Heimweg sind Ihre Beschäftigten versichert. Allerdings gilt dies nicht für private Umwege oder Unterbrechungen – zum Beispiel, wenn einige Kolleginnen und Kollegen nach dem Fest in einer Gaststätte weiterfeiern. Sie wollen mehr über das Thema Versicherungsschutz rund um die betriebliche #Weihnachtsfeier erfahren? Dann schauen Sie auf der VBG-Website vorbei 👉 https://lnkd.in/eqiPWRUZ Ich wünsche Ihnen eine stimmungsvollen Jahresausklang ohne unangenehme Zwischenfälle! #Arbeitsunfall #Gesundheitsschutz #VBG

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