Wie nennen Sie es in Ihrem Unternehmen: Weihnachts-, Winter- oder Jahresabschlussfeier? 🎄🎆❄️ Für mich zählt es zu den schönsten Betriebsfesten: mit den Kolleginnen und Kollegin das Jahr besinnlich ausklingen lassen und sich gemeinsam auf den Jahreswechsel einstimmen. ⭐️ Damit Ihre Feierlichkeiten mit Sicherheit ein rundum gelungenes Fest werden, möchte ich mit ein paar Anregungen unterstützen. Denn egal, ob Sie eine klassische Feier in den Betriebsräumen planen, einen gemeinsamen Theaterbesuch vorziehen oder einen Bummel über den Weihnachtsmarkt organisieren: Auch während des Festes kann es zu Unfällen kommen. 🏥 Deshalb ist es gut zu wissen: In der Regel besteht in diesen Fällen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Auch alle Vor- und Nachbereitungen der Feier – von der Planung über den Aufbau bis hin zum Aufräumen – sind versichert. 🤝 Vorausgesetzt, folgende Bedingungen sind erfüllt: ➡️ Die Feier wird von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder in Ihrem Einvernehmen veranstaltet. ➡️ Der jeweilige Veranstalter – beispielsweise die Unternehmensleitung oder der Betriebsrat – nimmt an der Feier teil. ➡️ Die Veranstaltung steht allen Mitarbeitenden des Unternehmens oder der jeweiligen Untereinheit offen. Haben Sie alle Punkte bei der Planung bedacht? Dann steht Ihren Feierlichkeiten nichts mehr im Weg. 🎉 Der #Versicherungsschutz endet übrigens, wenn die Unternehmens- oder Abteilungsleitung oder eine stellvertretende Person die Feier für beendet erklärt. Auch auf dem Weg zur Feier und auf dem Heimweg sind Ihre Beschäftigten versichert. Allerdings gilt dies nicht für private Umwege oder Unterbrechungen – zum Beispiel, wenn einige Kolleginnen und Kollegen nach dem Fest in einer Gaststätte weiterfeiern. Sie wollen mehr über das Thema Versicherungsschutz rund um die betriebliche #Weihnachtsfeier erfahren? Dann schauen Sie auf der VBG-Website vorbei 👉 https://lnkd.in/eqiPWRUZ Ich wünsche Ihnen eine stimmungsvollen Jahresausklang ohne unangenehme Zwischenfälle! #Arbeitsunfall #Gesundheitsschutz #VBG
Beitrag von Nada Göltzer
Relevantere Beiträge
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Ist man im Rahmen einer Weihnachts-, Winter- oder Jahresabschlussfeier versichert? Antworten könnt ihr hierzu im angehängten Post bzw Link entnehmen!! Wünsche euch vorab schon eine sichere und gesunde Advents- bzw. Weihnachtszeit!
Wie nennen Sie es in Ihrem Unternehmen: Weihnachts-, Winter- oder Jahresabschlussfeier? 🎄🎆❄️ Für mich zählt es zu den schönsten Betriebsfesten: mit den Kolleginnen und Kollegin das Jahr besinnlich ausklingen lassen und sich gemeinsam auf den Jahreswechsel einstimmen. ⭐️ Damit Ihre Feierlichkeiten mit Sicherheit ein rundum gelungenes Fest werden, möchte ich mit ein paar Anregungen unterstützen. Denn egal, ob Sie eine klassische Feier in den Betriebsräumen planen, einen gemeinsamen Theaterbesuch vorziehen oder einen Bummel über den Weihnachtsmarkt organisieren: Auch während des Festes kann es zu Unfällen kommen. 🏥 Deshalb ist es gut zu wissen: In der Regel besteht in diesen Fällen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Auch alle Vor- und Nachbereitungen der Feier – von der Planung über den Aufbau bis hin zum Aufräumen – sind versichert. 🤝 Vorausgesetzt, folgende Bedingungen sind erfüllt: ➡️ Die Feier wird von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder in Ihrem Einvernehmen veranstaltet. ➡️ Der jeweilige Veranstalter – beispielsweise die Unternehmensleitung oder der Betriebsrat – nimmt an der Feier teil. ➡️ Die Veranstaltung steht allen Mitarbeitenden des Unternehmens oder der jeweiligen Untereinheit offen. Haben Sie alle Punkte bei der Planung bedacht? Dann steht Ihren Feierlichkeiten nichts mehr im Weg. 🎉 Der #Versicherungsschutz endet übrigens, wenn die Unternehmens- oder Abteilungsleitung oder eine stellvertretende Person die Feier für beendet erklärt. Auch auf dem Weg zur Feier und auf dem Heimweg sind Ihre Beschäftigten versichert. Allerdings gilt dies nicht für private Umwege oder Unterbrechungen – zum Beispiel, wenn einige Kolleginnen und Kollegen nach dem Fest in einer Gaststätte weiterfeiern. Sie wollen mehr über das Thema Versicherungsschutz rund um die betriebliche #Weihnachtsfeier erfahren? Dann schauen Sie auf der VBG-Website vorbei 👉 https://lnkd.in/eqiPWRUZ Ich wünsche Ihnen eine stimmungsvollen Jahresausklang ohne unangenehme Zwischenfälle! #Arbeitsunfall #Gesundheitsschutz #VBG
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🎄 Alle Jahr wieder: Weihnachtsfeier im Betrieb. Teil 1: 🤔Weihnachtsmuffel stöhnen, muss ich da hin ? Der Rest freut sich, will Glühwein & feines Essen 🥂💃 oder gar die große Sause. Und immer wieder die Kopfschmerzen am Morgen danach - bei einem „Ausrutscher“ und arbeitsrechtlich dann der große Knatsch. Und der Arbeitgeber erwägt, ob er es dieses Jahr nicht einfach ausfallen lassen soll, weil er es ohnehin nie allen Recht machen kann und diese Orga... Da kommen arbeitsrechtlich immer wieder die gleichen Fragen: 🎁 Gibt es einen Anspruch auf eine Weihnachtsfeier? Sorry, Partyfreunde, das wird euch nicht gefallen: Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Weihnachtsfeier. Wenn der Chef die letzten Jahre immer die große Sause veranstaltet hat, könnte man mit betrieblicher Übung dann vielleicht anfangen zu streiten. Aber wer will das? Vielleicht hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit sogar darauf hingewiesen, dass das nur freiwillig ist und er nicht weiß, ob er das nächstes Jahr wieder macht. Dann ist es Essig. 😊 Aber liebe Arbeitgeber, überlegt euch, ob ihr euch diese Chance entgegen lasst, euren Mitarbeitenden in entspannter Atmosphäre euren Dank auszudrücken und das Jahr auch mal zu feiern. 🤷♀️ Muss ich da hin? Weihnachtsfeiermuffel: Die Teilnahme an der Feier ist grundsätzlich freiwillig. 🎉 Findet die Feier nach Feierabend statt, könnt ihr ganz entspannt absagen – ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen. Es ist eure Freizeit. 🎉 Wenn die Party während der Arbeitszeit steigt, ist es Arbeitszeit- Freistellung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Lohns. Aber wenn ihr euch dann lieber an die To-Do-Liste statt an den Lebkuchen haltet? 🎅 Dann müsst ihr auch arbeiten statt zu feiern! Wer nicht mitfeiern möchte, muss am Schreibtisch sitzen und den Tag ganz normal durchziehen oder Urlaub nehmen. Wenn Du aber nicht arbeiten kannst, weil du auf andere angewiesen bist? Dann muss dich der Arbeitgeber vielleicht bezahlt freistellen. Aber liebe Arbeitnehmer, manchmal sollte man überlegen, ob man doch lieber in den vermeintlich sauren Apfel beißt und den Arbeitgeber vielleicht nicht vor den Kopf stößt. 🚪 Ausgeladen vom Chef? Geht nicht! Alle sind eingeladen – außer Dir? ❌ Nein, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz schützt vor einem willkürlichen Ausschluss. Es sei denn, es gibt sachliche Gründe, wie z. B. betriebliche Notwendigkeiten. Weil z.B. im Betrieb eine Notfallversorgung nötig ist. Aber dann muss der Arbeitgeber auch hier eine ordnungsgemäße Auswahl treffen, am Besten in Abstimmung mit den Arbeitnehmern. 🍷 Vorsicht, Falle: Verhalten auf der Feier „Was auf der Weihnachtsfeier passiert, bleibt auf der Weihnachtsfeier“ – natürlich nicht.... Lest Morgen mehr in Teil 2... Weihnachtsfeiern ein Muss oder eher ein Relikt aus der Vergangenheit? Last oder Lust? 🎄🍷 Wie empfindest Du es?
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🎄 Alle Jahr wieder: Weihnachtsfeier im Betrieb. Teil 2: Die Weihnachtsmuffel wissen seit gestern u.a., dass sie nicht zwingend teilnehmen müssen. Aber was sollte man noch beachten, will man nicht nach der Weihnachtsfeier böse erwachen. 🍷 Vorsicht, Falle: Verhalten auf der Feier „Was auf der Weihnachtsfeier passiert, bleibt auf der Weihnachtsfeier“ – natürlich nicht....😬 Klar darf man es sich gutgehen lassen, aber bitte beruflichen Pflichten weiterhin beachten und die Contenance bewahren! Ein verschüttetes Glas Wein? 🍷 Kein Drama – entschuldigen, Reinigung übernehmen. Bitte immer bedenken, es mag noch so nett sein, es ist und bleibt trotz allem eine berufliche Veranstaltung. Beleidigende Äußerungen, Tätlichkeiten, zweideutige Äußerungen, handgreifliche Belästigungen? 🚨 Andere Liga! Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung drohen und das zu Recht. Grenzüberschreitendes Verhalten zieht Konsequenzen nach sich, möglicher Alkohol hin oder her 🍷 Das ist keine Rechtfertigung. 🤷♀️ Das Weihnachtsfeier-Du, No-Go´s und der Tag danach. - Bietet einem der Chef auf der Feier das Du an, sollte man auch mal abwarten, ob er sich daran auch noch am nächsten Tag erinnert. - Keine Gesprächsthemen sind mögliche Gehaltserhöhungen, Beförderungen, Degradierungen, Kündigungen etc. Geschichten über Kollegen, die lustig sind, diese aber blöd aussehen lassen und alles, was andere in den falschen Hals kriegen könnten. - Und wer trinken kann, der kann am nächsten Tag auch arbeiten und bei festgelegter Arbeitszeit pünktlich erscheinen. 🤦♀️ Es sei denn man hat frei genommen, und das nicht erst an der Bar mündlich kurz besprochen. Oder der Arbeitgeber legt die Weihnachtsfeier auf einen Freitag – was jetzt auch nicht alle gut finden. - Keine Fotos von der Weihnachtsfeier von anderen Mitarbeitern ohne deren Genehmigung auf Social Media posten! Das kann teuer werden wenn sich einer wehrt. 🛡️ Unfall auf der Weihnachtsfeier? Keine Panik! Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei offiziellen Weihnachtsfeiern. 🎅 Solange die Feier vom Arbeitgeber organisiert wurde, für alle offensteht, mind. 20% aller teilnehmen und der Chef oder Vertreter auch anwesend sind, bist du in der Regel abgesichert. Sogar auf dem Hinweg und dem Rückweg, wenn du nicht noch einen Umweg in deine Stammkneipe machst. Also genießt eure Weihnachtsfeiern und das hoffentlich, ohne negative Auswirkungen 😉 🎄Was macht eigentlich eine Weihnachtsfeier zu einer guten oder schlechten? 🎉✨ Was habt ihr für dieses Jahr geplant? Inspirierende Ideen?
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Schon an die Weihnachtsfeier gedacht? 🎄 Ich erinnere mich noch gut an meine Zeit als Angestellte: Bereits im Juni flatterten die Einladungen zur Weihnachtsfeier ins Haus! Doch nicht jedes Unternehmen plant so früh und in manchen Firmen bleibt die Weihnachtsfeier sogar ganz aus. Und seien wir ehrlich – oft läuft eine Weihnachtsfeier nur auf viel Essen und Alkohol hinaus. Wie wäre es dieses Jahr mit einer Weihnachtsfeier der etwas anderen Art? Statt klassischem Dinner und Drinks lade ich euch zu einem gesunden und kreativen Teamevent ein: Die Lebkuchen-Werkstatt! Auf dem Bild seht ihr das Gewinner-Lebkuchenhaus eines Teams aus dem letzten Jahr. Und das Beste: Die selbst gebastelten Lebkuchenhäuser kann man stolz ins Büro stellen – kein Zuckerschock nötig! 😉 Zusätzlich dazu biete ich: 👉🏻 Ein interaktives Weihnachts-Quiz 👉🏻 Praktische Tipps zur gesunden Ernährung am Arbeitsplatz, speziell für die herausfordernde Winter- und Weihnachtszeit Ein solches Event bringt Kollegen zusammen und setzt gleichzeitig einen Fokus auf Gesundheit – perfekt auch im Rahmen des Betriebliches Gesundheitsmanagements. Interesse? Schreibe mir 💌
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"𝐖𝐢𝐫 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐬 𝐉𝐚𝐡𝐫 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐖𝐞𝐢𝐡𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐬𝐟𝐞𝐢𝐞𝐫!" 🎄 Diese Aussage höre ich beinahe jeden Tag. Der Grund sind natürlich immer die Kosten. Aber ist der Ausfall einer Weihnachtsfeier und die damit verbundenen Kosten wirklich eine Einsparung? 🤔 Ich würde behaupten: 𝐆𝐚𝐧𝐳 𝐢𝐦 𝐆𝐞𝐠𝐞𝐧𝐭𝐞𝐢𝐥! Klar, wenn man wirklich sparen möchte, dann spart man meisten, wenn es wirklich keine Ausnahmen gibt. Aber gerade die Feierlichkeit am Jahresende ist für viele Mitarbeiter eines Unternehmens einfach wichtig. Schon allein, um positiv das eine Jahr zu beenden und sich motivierende Ziele für das kommende Jahr zu setzen. 💪 Und genau das ist es, was eine Feier zum Ende des Jahres so wertvoll für alle Mitarbeiter macht. Einen wichtigen Wegpunkt zu setzen, um einen Abschnitt hinter sich zu lassen und einen neuen zu starten, ist aus meiner Sicht das richtigere Signal als am falschen Ende zu sparen. Wie seht Ihr das? Feiert Ihr gemeinsam mit Euren Mitarbeitern? 🎉
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"𝐖𝐢𝐫 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐬 𝐉𝐚𝐡𝐫 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐖𝐞𝐢𝐡𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐬𝐟𝐞𝐢𝐞𝐫!" 🎄 Diese Aussage höre ich beinahe jeden Tag. Der Grund sind natürlich immer die Kosten. Aber ist der Ausfall einer Weihnachtsfeier und die damit verbundenen Kosten wirklich eine Einsparung? 🤔 Ich würde behaupten: 𝐆𝐚𝐧𝐳 𝐢𝐦 𝐆𝐞𝐠𝐞𝐧𝐭𝐞𝐢𝐥! Klar, wenn man wirklich sparen möchte, dann spart man meisten, wenn es wirklich keine Ausnahmen gibt. Aber gerade die Feierlichkeit am Jahresende ist für viele Mitarbeiter eines Unternehmens einfach wichtig. Schon allein, um positiv das eine Jahr zu beenden und sich motivierende Ziele für das kommende Jahr zu setzen. 💪 Und genau das ist es, was eine Feier zum Ende des Jahres so wertvoll für alle Mitarbeiter macht. Einen wichtigen Wegpunkt zu setzen, um einen Abschnitt hinter sich zu lassen und einen neuen zu starten, ist aus meiner Sicht das richtigere Signal als am falschen Ende zu sparen. Wie seht Ihr das? Feiert Ihr gemeinsam mit Euren Mitarbeitern? 🎉
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🎄 Sicher durch die Weihnachtsfeier: Was Arbeitgeber beachten sollten 🎄 Die Weihnachtsfeier ist ein Highlight im Arbeitsjahr – sie fördert den Teamgeist und sorgt für unvergessliche Momente. Aber wie sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz und den sozialrechtlichen Pflichten aus? Dr. Christian Ostermaier sagt, was Arbeitgeber wissen sollten: · Unfallversicherungsschutz: Er greift nur, wenn die Feier offiziell vom Unternehmen organisiert, für alle zugänglich und dem Betriebsklima förderlich ist. Wichtig: Der Schutz endet mit der offiziellen Feier. Klare Kommunikation über den Abschluss der Veranstaltung ist essenziell! · Heimweg: Versichert ist nur der direkte Heimweg. Alkohol und private Umwege können den Schutz gefährden. · Geschenke: Kleine Zuwendungen sind kein Problem – solange die Feier klar betrieblich motiviert ist und allen offensteht. Mit klaren Regeln und guter Vorbereitung wird die Weihnachtsfeier nicht nur ein Fest für die Mitarbeitenden, sondern auch rechtlich sicher. #Weihnachtsfeier #Unfallversicherung #Arbeitgeber
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#Tipps für eine sichere #Weihnachtsfeier… hier kommen Sie! Und wenn doch etwas passiert?! Ob bei der #Weihnachtsfeier im #Falle eines #Unfalls die gesetzliche #Unfallversicherung greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die VBG fasst diese wie folgt zusammen: - Die Weihnachtsfeier muss vom Arbeitgeber oder im Einvernehmen mit ihm veranstaltet werden. Letzteres ist der Fall, wenn der jeweilige Veranstalter (z. B. Betriebsrat) nicht allein aus eigenem Antrieb, sondern für die Unternehmensleitung handelt. - Insbesondere bei großen Unternehmen ist es ausreichend, wenn kleinere Organisationseinheiten eine Gemeinschaftsveranstaltung durchführen und die Leitung dieser Untereinheit als Veranstalter fungiert. Auch hier ist das Einvernehmen mit der Unternehmensleitung erforderlich. - Der jeweilige Veranstalter (Unternehmensleitung, Betriebsrat, Leiter der Untereinheit) muss an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen. - Die Veranstaltung muss allen Mitarbeitenden des Unternehmens bzw. der jeweiligen Untereinheit offenstehen. Eine Mindestteilnehmerzahl oder -quote gibt es nicht. Sind diese Punkte erfüllt, steht der Weihnachtsfeier nichts mehr im Wege. - Alle vorgesehenen oder üblichen Tätigkeiten einer Weihnachtsfeier sind versichert. Das kann neben einer klassischen Feier in den Betriebsräumen mit Punsch, Christstollen und Weihnachtsessen zum Beispiel auch ein Theaterbesuch oder ein Bummel über den Weihnachtsmarkt sein. - Auch alle Vor- und Nachbereitungen – von der Planung über den Aufbau bis hin zum Aufräumen – sind versichert. - Der Versicherungsschutz endet, wenn die Unternehmens- oder Abteilungsleitung oder eine stellvertretende Person die Veranstaltung für beendet erklärt. Private Anschlussfeiern, nachdem die Weihnachtsfeier durch die Unternehmensleitung oder deren Vertretung offiziell beendet wurde, sind nicht versichert. Auch wenn sie am gleichen Ort wie die offizielle Feier stattfinden. - Für die Wege zur Weihnachtsfeier und von der Feier nach Hause gelten die gleichen Regeln wie für den Arbeitsweg. Versichert ist das Zurücklegen des Weges zur Veranstaltung und von der Veranstaltung nach Hause, private Umwege/Unterbrechungen sind nicht versichert. Eine solche private Unterbrechung des Heimwegs wäre z. B. das Aufsuchen einer Gaststätte, um mit ein paar Kolleginnen und Kollegen weiter zu feiern. - Ehemalige Mitarbeitende, Familienangehörige oder Gäste können an der Weihnachtsfeier teilnehmen, für sie besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Quelle: VBG
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🎄 Firmen-Weihnachtsfeier planen: Wir haben ein paar Tipps für euch … 🎄 Eine Firmenweihnachtsfeier ist eine großartige Chance, das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen und das Team gebührend zu feiern. Falls ihr noch mitten in der Planung seid oder vielleicht noch gar nicht damit angefangen habt, unsere Weihnachtsfeier-Checkliste hilft euch, nichts zu übersehen. ➡️ Von Zielsetzung und Budget bis zur Gästeliste und Unterhaltung – hier findet ihr praktische Tipps für eine rundum gelungene Feier! 👉 Zur Checkliste: https://lnkd.in/ekmw-p8W #FirmenWeihnachtsfeier #Checkliste
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Die #Weihnachtszeit 🎄🎅steht vor der Tür und die ersten Weihnachtsfeiern werden geplant und finden bald statt. Diese können mit anderen Freizeitaktivitäten kollidieren. Aus #arbeitsrechtlicher Sicht stellen sich Fragen: 1. Muss ich teilnehmen? 2. Ist es Arbeitszeit und bekomme ich mein Gehalt? 3. Kann ich überhaupt ausgeladen werden? 1. Muss ich Teilnehmen? 🚶♂️🚶♀️ Viele Beschäftigte freuen sich auf die bevorstehende Weihnachtsfeier. Wenn die Feier jedoch außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, kann es zu Konflikten mit anderen Terminen kommen. Muss ich an der Weihnachtsfeier teilnehmen? Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier steht jedem Arbeitnehmer frei. Die Anordnung der Teilnahme durch das arbeitsrechtliche Weisungsrecht (Direktionsrecht nach § 611a BGB i.V.m. § 106 GewO) greift in diesem Fall nicht ein. Denn die Weihnachtsfeier steht in keinem Zusammenhang mit der Hauptleistungspflicht des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet. Allerdings muss dann gearbeitet werden, während die Feiernden dem Anlass entsprechend freigestellt werden. 2. Ist die Teilnahme als Arbeitszeit zu werten? 🕞 Soweit Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, ist die Teilnahme keine Arbeitszeit und daher nicht zu vergüten (§ 611a II BGB). Es entstehen auch keine Überstunden. Anders verhält es sich, wenn die Weihnachtsfeier während der regulären Arbeitszeit stattfindet. 3. Kann ich ausgeschlossen werden? ⛔️ Ein sehr gewagter Schritt: Einzelne Mitarbeiter auszuladen, die unbeliebt sind oder nicht zur Feier kommen sollen, weil sie das Unternehmen bald verlassen werden. Ist das überhaupt möglich? Im Arbeitsrecht gilt der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Ausladung ohne sachlichen Grund ist nicht möglich. Der Ausschluss stellt vielmehr eine Ungleichbehandlung dar. Ein sachlicher Grund kann vorliegen, wenn ein Verhalten in der Vergangenheit den Betriebsfrieden nachweislich gestört hat. Eine unwiderrufliche Freistellung stellt jedoch keinen Sachgrund dar. Es bedarf jedoch einer genauen Interessenabwägung nach billigem Ermessen im Einzelfall. Vielmehr haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilnahme an der Weihnachtsfeier (so das ArbG Köln am 22.06.2017). Probleme nach der Weihnachtsfeier oder gekündigt worden? Wir bei rechtsinformer Rechtsanwälte Pflug und Partner mbB stehen an ihrer Seite.
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