Neuregelung nach Amalgamverbot: Hochwertige Zahnfüllungen bleiben für GKV-Patienten kostenfrei 🦷 ✅ Zum 1. Januar 2025 tritt in der EU ein Verbot von Dentalamalgam in Kraft. Trotz dieses Verbots bleibt der Anspruch auf mehrkostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte in Deutschland bestehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass alle GKV-Versicherten auch nach diesem Datum mit hochwertigen, amalgamfreien Füllungen versorgt werden. Die neuen Regelungen ermöglichen die Verwendung selbstadhäsiver Materialien im Seitenzahnbereich ohne Zuzahlung, während in Ausnahmefällen auch Bulkfill-Komposite eingesetzt werden können. Versicherte haben weiterhin die Möglichkeit, privat höherwertige Füllungen zu wählen, wobei die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernimmt. Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender, betont, dass die gewohnte Entscheidungsfreiheit der Patienten erhalten bleibt und die Versorgungslücke durch das Amalgamverbot geschlossen wurde. Die Vereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband stellt sicher, dass die zahnmedizinische Versorgung auf dem neuesten Stand bleibt und die Patienten auch in Zukunft mehrkostenfrei qualitätsgesichert behandelt werden. #zahnarzt #dentist #amalgam #amalgamverbot #zahnfüllungen #meindentist
Beitrag von MEINDENTIST-Gruppe
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Neuregelung nach Amalgamverbot: Hochwertige Zahnfüllungen bleiben für GKV-Patienten kostenfrei 🦷 ✅ Zum 1. Januar 2025 tritt in der EU ein Verbot von Dentalamalgam in Kraft. Trotz dieses Verbots bleibt der Anspruch auf mehrkostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte in Deutschland bestehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass alle GKV-Versicherten auch nach diesem Datum mit hochwertigen, amalgamfreien Füllungen versorgt werden. Die neuen Regelungen ermöglichen die Verwendung selbstadhäsiver Materialien im Seitenzahnbereich ohne Zuzahlung, während in Ausnahmefällen auch Bulkfill-Komposite eingesetzt werden können. Versicherte haben weiterhin die Möglichkeit, privat höherwertige Füllungen zu wählen, wobei die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernimmt. Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender, betont, dass die gewohnte Entscheidungsfreiheit der Patienten erhalten bleibt und die Versorgungslücke durch das Amalgamverbot geschlossen wurde. Die Vereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband stellt sicher, dass die zahnmedizinische Versorgung auf dem neuesten Stand bleibt und die Patienten auch in Zukunft mehrkostenfrei qualitätsgesichert behandelt werden. #zahnarzt #dentist #amalgam #amalgamverbot #zahnfüllungen #ddent
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Eine Becherspülung ist zwar medizinisch notwendig und in den Gebührenverzeichnissen GOZ/GOÄ nicht enthalten, allerdings ist sie keine selbstständige zahnärztliche Leistung. 🫨 Somit sind die Voraussetzungen für eine analoge Berechnung nicht erfüllt und daher fällt eine Analogberechnung grundsätzlich auch aus. 😵💫 Na super, und nun? Nach aktuellem Abrechnungsstand gehört die Vorbereitung der Mundhöhle im Sinne einer antimikrobiellen Becherspülung zur qualifizierten Durchführung einer Behandlung und ist leider nicht separat berechnungsfähig. 👩🏫 Wir können nur hoffen, dass sich dies in Zukunft vielleicht durch neue Verhandlungen der Gremien ändert. 🙏 ❓Wie handhaben Sie es bei Ihnen in der Praxis? ⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️ https://lnkd.in/dAFdJpYv #abrechnungstipps #Lafrentz #abrechnungfürzahnärzte #zahnarztpraxis #zmv #mkg #lafrentzabrechnungsservice #lafrentzseminare #kinderzahnärzte
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Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 verboten Die Änderung der EU-Quecksilberverordnung hat zur Folge, dass der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung darin übereingekommen sind, zukünftig moderne amalgamfreie Zahnfüllungen zu nutzen. Das heißt, dass ab dem 1. Januar 2025 in der Europäischen Union lediglich für die zahnärztliche Behandlung amalgamfreie Zahnfüllungen zum Einsatz kommen, es sei denn, der Zahnarzt oder die Zahnärztin halten eine solche Behandlung individuell aus spezifischen zahnmedizinischen Erfordernissen bei dem betreffenden Patienten für zwingend geboten. Ein Beispiel für eine Alternative zu Zahnamalgam sind Glasionomer-Füllungsmaterialien. Sie gewähren eine ansprechende Ästhetik und stelle so eine gute Möglichkeit dar, wenn es um weniger belastete Bereiche geht. Auch sind sie selbstadhäsiv und können in einem Schritt verarbeitet werden.
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Die GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 2,6-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,46-fachen Faktor abgerechnet werden. Kariesdetektor ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 13,80 Euro honoriert. Quellen: DZR HonorarBenchmark BEMA Punktwert: 1,2638 #dzrblaueecke #abrechnung #zahnärztin #zahnarzt
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🔔 Die Innungskrankenkassen begrüßen die rasche Einigung der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich des Verbots von #Amalgam ab 1.1.2025 eine medizinisch hochwertige Versorgung mit alternativen Füllungsmaterialien 👨🏻🔬ohne Aufpreis für die Versicherten im Sachleistungsprinzip zur Verfügung zu stellen. So werden unsere Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne eigene Mehrkosten. Die #Selbstverwaltung im #Gesundheitswesen arbeitet trotz der eigenen angespannten Finanzsituation lösungsorientiert, damit die Zahngesundheit der Patientinnen und Patienten weiter verbessert wird. 🦷 https://t1p.de/6cgo0 #Selbtverwaltungwirkt #Amalgamverbot #WirsindGKV
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Zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie das künftig vermeiden können, nimmt unsere Expertin Samantha Knapp in unserer Serie einige dieser "Fake News" unter die Lupe. ▶️ Heute: Behandlungsunterlagen
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𝘒𝘶𝘳𝘻𝘮𝘦𝘭𝘥𝘶𝘯𝘨 𝘥𝘦𝘴 𝘛𝘢𝘨𝘦𝘴 𝗙𝘂̈𝗿 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗮̈𝘂𝗺𝘁𝗲 𝗭𝗮𝗵𝗻𝗮𝗿𝘇𝘁-𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲 𝗯𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝗲𝗻? Meldet sich ein Patient nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, wird er schadenersatzpflichtig. Wieviel der Zahnarzt für den Nicht-Besuch verrechnen darf, ist im Tarif festgehalten. Der Zahnarzt darf allerdings nur dann Schadenersatz verlangen, wenn s ihm nicht möglich war, die Zeit durch Arbeit an anderen Patienten zu nutzen Dies der Stand aus der Ausgabe 𝘥𝘦𝘳 𝘻𝘢𝘩𝘯𝘪𝘯𝘰, 𝘥𝘦𝘳 𝘎𝘳𝘢𝘵𝘪𝘴𝘻𝘦𝘪𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘥𝘦𝘳 𝘚𝘚𝘖 - 𝘈𝘶𝘴𝘨𝘢𝘣𝘦 4/18 𝗡𝗘𝗨, haben mittlerweile viele Zahnarztpraxen auf 48 h gewechselt, da sich die kurzfristigen Absagen in den letzten Jahren deutlich erhöht haben. Jedoch wird nach wie vor nur verrechnet, wenn kein Ersatz-Patient gefunden werden kann, wofür mittlerweile ganz Listen geführt werden. Auch ist gleichgeblieben, dass eine Termin- Absage krankheitsbedingt, nie verrechnet wird. Somit ist es nicht nötig, den Termin schon eine Woche vorher wegen eines kleinen Schnupfens abzumelden. Es darf zugewartet werden. 🦷 😷 🪥
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Sogenannte Fake News kursieren heute in vielen Themenbereichen, auch in der Medizin. Selbst wenn sich ihre Falschheit erwiesen hat, lassen sich Zweifel kaum mehr aus der Welt schaffen. Auch zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie das künftig vermeiden können, nimmt unsere Expertin Samantha Knapp in unserer neuen Serie einige dieser Falschmeldungen unter die Lupe. ▶️Heute: GOZ 2390 (Trepanation)
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Die GOZ 7010 Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierte Oberfläche Kiefer wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 22 – Dez. 22) mit dem 2,8-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,98-fachen Faktor abgerechnet werden. Strahlenschutzschiene (Vermeidung von Streustrahlungsschäden bei der Bestrahlung von Tumorpatienten) ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 72,52 Euro honoriert. #dzrblaueecke #abrechnungstipp #abrechnung #abrechnungstipps #zahnarztabrechnung #abrechnungzahnarzt #zahnarztpraxis #zahnmedizin #zahnarzt #zahnärztin #zahnmedizinischefachangestellte #praxismanagerin #zahnärzte
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Ein Blick auf die Preisentwicklung in der ZahnarztpraxisHaben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Kosten für Ihre Zahnreinigung oder andere zahnärztliche Behandlungen in den letzten Jahren gestiegen sind? Sie sind nicht allein. Viele Patienten bemerken die steigenden Preise und fragen sich, was dahinter steckt. #Angstpatient #topDentisCologne #ZahnarztKöln #ZahnarztKölnMülheim
Warum kostet meine Zahnreinigung mehr?
topdentis-cologne.de
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Prosthetic & Esthetic Dentist | Advanced Endodontist | Exploring Digital Dentistry 🖥️
2 MonateVielen Dank für diese wichtige Information! Als Zahnarzt in Marokko finde ich es interessant, wie unterschiedlich Amalgam in verschiedenen Ländern genutzt wird. Hier haben wir die Verwendung von Amalgam schon vor Jahren reduziert. Während meiner Praktika in öffentlichen Einrichtungen haben wir gar nicht damit gearbeitet, und in Privatpraxen ist es fast nicht mehr vorhanden—einige Kliniken haben seit über 15 Jahren nicht mehr damit gearbeitet! Es überrascht mich, dass Amalgam in Deutschland trotz technologischer Fortschritte so verbreitet blieb. Studien haben auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Quecksilber in Amalgamfüllungen hingewiesen. Eine Studie im Journal of Oral Rehabilitation (2020) zeigte, dass Patienten nach Entfernung von Amalgamfüllungen weniger gesundheitliche Beschwerden hatten, wobei weitere Forschung nötig ist. Ich freue mich, dass die EU und Deutschland nun Schritte unternehmen, um Amalgam zu reduzieren. Die Sicherstellung hochwertiger, amalgamfreier Füllungen ist ein großer Schritt in Richtung nachhaltiger und patientenfreundlicher Zahnmedizin. Dieser Wandel unterstreicht die Bedeutung, unsere Praktiken im Lichte neuer Erkenntnisse zu überdenken.