👉 Nächste Runde im Wettstreit zwischen #Windenergie und #Bundeswehr:
1️⃣ Man muss ja kein Fan der #Bildzeitung sein. Aber selbst dort ist inzwischen angekommen, dass es ein echtes Problem für den zügigen Ausbau der Windenergie ist, wenn militärische Flugplätze, Flugbeschränkungsbereiche, Radaranlagen, genutzte (und ungenutzte) Hubschraubertiefflugstrecken usw. große Windparks en masse verhindern. Und wenn Vorhabenträger vor einer Wand der Geheimhaltung sowie dürren Aussagen in Stellungnahmen der #Bundeswehr stehen.
2️⃣ Der Konflikt erreicht inzwischen zunehmend die Gerichte - und die bringen endlich Bewegung in die Sache. Das gilt aktuell vor allem für das Oberverwaltungsgericht Münster:
Nachdem das OVG schon im vergangenen Jahr die Bundeswehr in die Schranken gewiesen hatte, hat das Gericht seine Rechtsprechung in einer aktuellen Entscheidung zu insgesamt 13 Windenergieanlagen im Kreis Lippe bestätigt. Langsam wirds also ernst. Zwar liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor, die Pressemitteilung lässt aber schon einige Schlüsse zu.
3️⃣ Warum ist das wichtig?
Die Richter steigen in eine vertiefte Prüfung der Aussagen der Bundeswehr ein. Sie halten zentrale Ausführungen der Bundeswehr nicht für plausibel. Es sei schon nicht ersichtlich, ob und wie der Hubschraubertiefflugkorridor aktuell genutzt werde. Schließlich sei "vor dem Hintergrund der örtlichen Verhältnisse und der Eigenart der allenfalls betroffenen Übungen nicht plausibel, dass die Kampfjets im Bereich dieser Anlagenstandorte noch so tief fliegen (müssen), dass sie die Windenergieanlagen nicht gefahrlos überqueren können."
Das sind Erwägungen, die so auch für viele andere Vorhaben zutreffen dürften.
4️⃣ Was sind die Folgen?
Die Zeiten, in denen Verfahren um Hubschraubertiefflugkorridore usw. ein Durchmarsch für die Bundeswehr waren, sind vorbei. Gerichte schauen genauer hin und stellen tiefere Plausibilitätsprüfungen an - gut so! Aber das allein reicht nicht.
👉 Es kann kein Dauerzustand sein, dass Projektierer bei Einwänden der Bundeswehr regelmäßig in teure, langwierige Gerichtsverfahren gezwungen und genehmigungsfähige Projekte so um mehrere Jahre zurückgeworfen werden. Zumal viele der betroffenen Anlagen innerhalb von Flächen stehen, in denen Kommunen, Kreise und Regionen Windenergieflächen planerisch ausgewiesen haben.
👉 Was es braucht, ist ein strukturiertes, auch für die Bundeswehr rechtlich verpflichtendes+verbindliches Verfahren in Konfliktfällen, in dem insbesondere für WEA in Windenergiegebieten die Verpflichtung des Militärs besteht, Tiefflugstrecken zu verlegen, Flughöhen anzuheben und nach gangbaren Lösungen zu suchen, damit Windenergie dort ermöglicht wird.
https://lnkd.in/eFZ2zcZ7
#Windenergie #Erneuerbare #Energiewende #DombertRechtsanwälte #Genehmigungsbeschleunigung