GESETZLICHE PFLICHT ZUR ERRICHTUNG VON E-LADESTELLEN AUF PARKPLÄTZEN AB 01. JANUAR 2025 Das „GEIG“ verpflichtet seit einigen Jahren im Zusammenhang mit Neubauten und größeren Gebäuderenovierungen zum Bau von Ladesäulen für E-Autos. Im kommenden Jahr wird diese Pflicht auf 130.000 Bestandsgebäude mit Parkplätzen ausgeweitet. Auf die Eigentümer kommen damit in der Regel vierstellige Kosten zu. Eine komplexe Systematik und zahlreiche Ausnahmen machen jedoch eine genauere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnenswert. So können etwa kleinere und mittelgroße Unternehmen von der Pflicht befreit sein. Lesen Sie jetzt den ganzen Beitrag auf maslaton.de https://lnkd.in/d9j3dNEe #elektromobilität #emobilität #energiewende #verkehr #infrastruktur #immobilien #klimaschutz
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtskanzleien
Wir machen Energiewende. Täglich. In Leipzig. Aus Überzeugung und mit Leidenschaft.
Info
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit Hauptsitz in Leipzig. Wir bieten unseren Mandanten in allen Rechtsbereichen eine umfassende Rechtsberatung und Betreuung. Schwerpunktmäßig widmen wir uns allen Fragen des Energierechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien, einschließlich des Luftverkehrsrechts. Zusätzlich erfordert der Smart Meter Rollout in Verbindung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), durch welche die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen Europaweit vereinheitlicht werden, seit geraumer Zeit eine intensive Beschäftigung und präventive Beratung zu sämtlichen Fragestellungen der Digitalisierung der Energiewende und ihrer Unternehmen. Daneben sind wir auch in den Bereichen der "Rechtsklassiker" wie Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Mietrecht und WEG-Recht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht tätig. Unsere fachspezifische Ausrichtung und die jahrelange Erfahrung unserer Rechtsanwälte ermöglichen uns individuelle Lösungen zu entwickeln. Einen besonderen Fokus legen wir hierbei auf eine juristisch fundierte Beratung sowie bestmögliche Unterstützung der unternehmerischen Ziele und Betreuung unserer Mandanten mit Blick auf eine zielführende Interessenvertretung. Unsere Kanzlei wurde im WirtschaftsWoche-Ranking „Top Kanzlei 2021 – Vergaberecht & Umwelt- und Bauplanungsrecht“ in der WirtschaftsWoche 36/2021 als eine der TOP-Kanzleien 2021 ausgezeichnet.
- Website
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- Branche
- Rechtskanzleien
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Leipzig
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Gegründet
- 2002
- Spezialgebiete
- Recht der Erneuerbaren Energien, Luftverkehrsrecht, Öffentliches Recht, Zivilrecht und Energierecht
Orte
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Primär
Holbeinstraße 24
Leipzig, 04229 , DE
Beschäftigte von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Ingolf Sonntag
Rechtsanwalt bei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Simon Ehmen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit akademischem Abschluss bei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh
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Tobias Krause
Rechtsanwalt | Zertifizierter systemischer Coach
Updates
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Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) macht seit 2017 genaue Vorgaben zur Installation von Ladestellen für E-Autos auf Parkplätzen. Bisher knüpfte eine Verpflichtung an Neubau- oder Renovierungsvorhaben an. Das ändert sich zum 1. Januar 2025: Künftig können sämtliche Nichtwohngebäude in Deutschland betroffen sein. Auf die Eigentümer kommen damit erhebliche Kosten zu. Doch eine detailliertere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnt sich. So können etwa kleinere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen sein. Unsere ausführliche Analyse hierzu erscheint morgen! #elektromobilität #energie #infrastruktur #verkehr
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Nach aktuellem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg besteht keine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch eine Windenergieanlage in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn. Dank des Vorrangprinzips von Windenergieanlagen nach § 9 Fernstraßengesetz und der Wirkungskraft von § 2 EEG ist auf Nebenbestimmungen als milderes Mittel zur vollständigen Genehmigungsversagung zurückzugreifen. Lesen Sie jetzt den ganzen Beitrag auf maslaton.de https://lnkd.in/gb7EXXaJ #EE #Windenergie #Autobahn #Fernstraßengesetz #ErneuerbareEnergie #WEA #Energiewende
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Mehr Windkraft entlang von Autobahnen: Wird das Flächenpotenzial durch § 2 EEG und die Änderungen im Fernstraßenrecht nun besser zugänglich? Der Ausbau der Windenergie steht vor einer zentralen Herausforderung: dem Mangel an geeigneten Flächen. Flächen entlang von Autobahnen und Bundesstraßen bergen jedoch ein enormes Potenzial. 1. Konflikte, die in Siedlungsgebieten häufig auftreten, wie Lärmbelästigung und Sichtbeeinträchtigungen, können hier weitgehend vermieden werden. 2. Da Verkehrswege bereits intensiv genutzt werden, werden Eingriffe in unberührte Landschaften minimiert. 3. An offenen Straßenabschnitten herrschen oft ideale Windverhältnisse für den Betrieb von Windenergieanlagen. Mit der neuen Regelung in § 9 Abs. 2b FStrG scheint der Zugang zu diesen bislang nur selten genutzten Standorten nun erheblich verbessert zu werden. Gemäß § 9 Abs. 2b FStrG, in Verbindung mit § 2 EEG, sind erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in die erforderlichen Abwägungen zu den Schutzgütern einzubeziehen. Die bisherige Praxis, diese Flächen aus Sicherheitsbedenken auszuschließen, könnte durch die neue Gesetzeslage und aktuelle Gerichtsurteile überwunden werden. Ein jüngstes Urteil des OVG Berlin-Brandenburg verdeutlicht, dass technische Maßnahmen und Nebenbestimmungen oftmals ausreichend sind, um potenzielle Risiken signifikant zu reduzieren. ➡️ In unserem nächsten Newsbeitrag, der am Freitag veröffentlicht wird, gehen wir detailliert auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ein. #Autobahn #Windenergieanlage #EEG #Bundesfernstraße #Energiewende #Windenergie #ErneuerbareEnergie
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DENKMALSCHUTZ STEHT SOLAR AUF DACH REGELMÄSSIG NICHT ENTGEGEN Das bisherige Spannungsfeld zwischen Photovoltaik und Denkmalschutz, das von Verwaltungsgerichten und Denkmalschutzbehörden häufig zugunsten des Denkmalschutzes entschieden wurde, erfährt mit den jüngsten Urteilen des OVG Münster eine deutliche Neuausrichtung. Dank § 2 EEG, wonach die Erneuerbaren Energien in Schutzgüterabwägungen als vorrangigen Belang zu berücksichtigen sind, wurde nun ein klares Signal gesetzt: In zwei wegweisenden Grundsatzurteilen (Urteile v. 27.11.2024 – 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23) entschied das Gericht, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes in der Regel überwiegt – ein wichtiger Schritt zugunsten der Energiewende und der Harmonisierung von Klimaschutz und Denkmalschutz. Jetzt den vollständigen Beitrag lesen: https://lnkd.in/gQ6-8K56 #EE #Photovoltaik #ErneuerbareEnergie #OVG #Münster #Denkmalschutz #Denkmal #Solarenergie
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Wie weit reicht der Vorrang Erneuerbarer Energien vor den Belangen des Denkmalschutzes? Dank § 2 EEG, sind die Erneuerbaren Energien in Schutzgüterabwägungen als vorrangigen Belang zu berücksichtigen. Das OVG Münster hat dies konsequent angewandt und in zwei Grundsatzurteilen das Spannungsfeld zwischen Solaranlagen und Denkmalschutz zugunsten der Energiewende entschieden. Unser Beitrag dazu erscheint am Freitag. Bleiben Sie dran! #Denkmalschutz #Photovoltaik #Solar #EE #Energiewende #EEG #OVG #Münster
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BVerwG bestätigt strenge Hürden für Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen Kann ein veralteter Bebauungsplan mit Höhenbeschränkungen durch den technischen Fortschritt funktionslos werden, solange bestehende Windenergieanlagen weiterhin laufen? Das Bundesverwaltungsgericht sagt Nein – und bestätigt damit das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt. Die strengen Maßstäbe zum Schutz der kommunalen Planungshoheit machen das Repowering von Windenergieanlagen in diesem Fall nahezu unmöglich: Betreiber müssten die bestehenden Anlagen erst vollständig zurückbauen, bevor eine Genehmigung für moderne, leistungsfähigere Windräder erteilt werden kann. Mehr dazu in unserem neuesten Beitrag: https://lnkd.in/g5emNzKy #Windenergie #Repowering #BVerwG #Energiewende #Windenergieanlage #WEA #ErneuerbareEnergien #Kommunalrecht #Bebauungsplan
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Update: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. Oktober über die Nichtzulassungsbeschwerde des Betreibers entschieden: Das BVerwG verweigert Revisionszulassung, bestätigt das Urteil des OVG Magdeburg und damit die strengen Maßstäbe an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen. Was bedeutet das für Windpark-Betreiber und die Energiewende? In unserem Newsbeitrag am Mittwoch beleuchten wir die Details und erklären, warum die Entscheidung das Repowering erschwert und welche Konsequenzen nun drohen.
Windenergie - Ein veralteter Bebauungsplan mit Höhenbeschränkung verhindert Repowering Das OVG Sachsen-Anhalt verneint die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aufgrund technischen Fortschritts. Anstelle des Repowerings sei eine Modernisierung des Windparks nur durch vollständigen Rückbau und Neugenehmigung möglich. Welche Voraussetzungen an die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans zu stellen sind und welche Folgen dies für Windparks in veralteten Bebauungsplänen haben kann, lesen Sie jetzt in unserem aktuellen Newsbeitrag: https://lnkd.in/g5G4RFQR #EE #Windenergie #Energiewende #Repowering #Bebauungsplan #OVG #Windenergieanlage #WEA
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Nutzungsverträge – Aus der Schriftform wird Textform Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Lesen Sie jetzt unseren Beitrag und erfahren Sie, was Projektierer und Grundstückseigentümer bei Vertragsabschlüssen und Nachträgen unbedingt beachten sollten: https://lnkd.in/gwduzZuj #ErneuerbareEnergien #Windenergie #Solarenergie #Vertragsrecht #Bürokratieabbau #Schriftform #Textform #Nutzungsvertrag
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Nutzungsverträge zukünftig per E-Mail abschließen? – Das "4. Bürokratieentlastungsgesetz" ersetzt die Schriftform mit der Textform Neue Erleichterungen – aber auch neue Risiken? Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt für Projektierer von Wind- und Solarparks eine bedeutsame Änderung: Ab dem 01.01.2025 genügt für Nutzungsverträge die Textform statt der bisherigen Schriftform. - Doch was bedeutet das konkret für die Praxis? - Erleichterungen der digitalen Vertragsabwicklung, zum Preis neuer rechtliche Risiken? - Welche Gefahren bestehen beim Vertragsabschluss per E-Mail? - Und was sollten Vorhabenträger bei Ergänzungen und Nachträgen unbedingt beachten? Unsere Einschätzung zu den Chancen und Fallstricken dieser Änderung finden Sie morgen in unserem ausführlichen Newsbeitrag. #Schriftform #Textform #ErneuerbareEnergien #Windenergie #Solarenergie #Nutzungsverträge #Bürokratieabbau